Maklerzusammenarbeit
Unsere Geschäftsbeziehungen zu anderen Maklern
sind davon abhängig, dass sich alle Beteiligten strikt an folgende Regeln
halten:
1. Wir teilen Ihnen schriftlich mit, welches Maklerunternehmen einbezogen werden
sollte.
2. Ihr schriftliches Einverständnis vorausgesetzt, teilen wir Ihr Gesuch den
einzubeziehenden Maklerunternehmen mit.
3. Die einbezogenen Maklerunternehmen werden Ihnen sodann Immobilienangebote mit
eigenen Geschäftsbedinungen zukommen lassen.
4. Eingehende Maklerangebote dürfen nicht an Dritte gelangen.
5. Prinzipiell bitten wir, dass Sie mit einbezogenen Maklern nicht über deren
Provisionshöhe, sondern ausschließlich über den Kaufpreis verhandeln, denn
sonst werden wir nicht mehr bevorzugt, wenn wir anderen Maklern
Immobiliengesuche mitteilen.
6. Umgekehrt ist es uns wichtig, ob das einbezogene Maklerunternehmen Sie auch
tatsächlich mit Immobilienangeboten bedient, die Ihrem Gesuch
entsprechen.
- Sollte das nicht der Fall sein, so teilen Sie uns das bitte ohne Nennung von
Grundstücksadressen mit.
- Uns genügen dazu Angaben wie beispielsweise "falsche Lage",
"falscher Zustand", "falsche Größe", falsches
Preissegment", "kein Alleinauftrag", "Untätigkeit",
"unfreundlich".
- Wir werden in solchen Fällen das Maklerunternehmen kontaktieren und
gegebenenfalls von unserer Zusammenarbeit ausschließen.
7. Kommt ein Geschäft mit dem einbezogenen Maklerunternehmen in Betracht, so
teilen Sie uns bitte Ihre Erfahrungen mit. Sehr nett wäre Schriftlichkeit
>> Maklerqualitätskontrolle
Ort, Datum, Unterschrift
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