Maklerzusammenarbeit

Unsere Geschäftsbeziehungen zu anderen Maklern sind davon abhängig, dass sich alle Beteiligten strikt an folgende Regeln halten:

1. Wir teilen Ihnen schriftlich mit, welches Maklerunternehmen einbezogen werden sollte. 

2. Ihr schriftliches Einverständnis vorausgesetzt, teilen wir Ihr Gesuch den einzubeziehenden Maklerunternehmen mit. 

3. Die einbezogenen Maklerunternehmen werden Ihnen sodann Immobilienangebote mit eigenen Geschäftsbedinungen zukommen lassen.

4. Eingehende Maklerangebote dürfen nicht an Dritte gelangen.

5. Prinzipiell bitten wir, dass Sie mit einbezogenen Maklern nicht über deren Provisionshöhe, sondern ausschließlich über den Kaufpreis verhandeln, denn sonst werden wir nicht mehr bevorzugt, wenn wir anderen Maklern Immobiliengesuche mitteilen.

6. Umgekehrt ist es uns wichtig, ob das einbezogene Maklerunternehmen Sie auch tatsächlich mit Immobilienangeboten bedient, die Ihrem Gesuch entsprechen. 
- Sollte das nicht der Fall sein, so teilen Sie uns das bitte ohne Nennung von Grundstücksadressen mit. 
- Uns genügen dazu Angaben wie beispielsweise "falsche Lage", "falscher Zustand", "falsche Größe", falsches Preissegment", "kein Alleinauftrag", "Untätigkeit", "unfreundlich". 
- Wir werden in solchen Fällen das Maklerunternehmen kontaktieren und gegebenenfalls von unserer Zusammenarbeit ausschließen. 

7. Kommt ein Geschäft mit dem einbezogenen Maklerunternehmen in Betracht, so teilen Sie uns bitte Ihre Erfahrungen mit. Sehr nett wäre Schriftlichkeit >> Maklerqualitätskontrolle


Ort, Datum, Unterschrift

 

 


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