Leistungsprinzip und Sozialpflichtigkeit

Das Leistungsprinzip besagt, dass jeder nach seiner Leistung bezahlt und anerkannt werden sollte, aber auch für die Solidarität in Anspruch genommen werden sollte, denn das ist die Voraussetzung für das Funktionieren des grundgesetzlichen Sozialstaates.

Eine Voraussetzung des Leistungsprinzips ist die Chancengleichheit und die Kontrolle, dass niemand über seine Leistung hinaus zu ungehörige Vorteile zieht.

Markus Rabanus  20100623

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