Kellerordnung

In typischen, vielgeschossigen Miet-Altbauten sind die Keller eigentlich Kohlenkeller und für die Einlagerung von Hausrat ungeeignet.
Die Feuchtigkeit solcher Keller lässt eingebrachten Hausrat rosten, schimmeln, führt zu Geruchsbelästigung und zieht Ratten an. 
Solche Keller sind auch für dauerhaft abgestellte Fahrräder ungeeignet, da sie rosten würden, wenn sie nicht häufig genug rausgeholt und benutzt werden.
In vornehmen Mietshäusern und Neubauten stellt sich die Nutzungsmöglichkeiten besser dar, erst recht in vermieteten Ein- oder Zweifamilienhäusern und Villen, in denen von Anbeginn große Kellerbereiche nicht nur für Brennstoffe, sondern als multifunktionale Nebengelasse gebaut wurden.
 
Zwecks Ordnung im Haus bitte folgende Regelungen beachten und mittels freundlicher Ansprache gegenseitig durchsetzen, denn unsere Häuser sollen keine Kindergärten sein, in denen der Vermieter das Verhalten erwachsener Mieter zu regeln hätte.

1. Lesbares Namensschild am Kellerverschlag mit Gebäudeteil, Etage und Lage (links, mitte, rechts usw.)
2. Kellerverschlag und Kellereingang verschließen.
3. Keine verderblichen, giftigen oder explosiven Gegenstände (Benzin etc.) einlagern.
4. Keine wertvollen Gegenstände einlagern, denn das erhöht allen Mietern das Einbruchsrisiko.
5. Keinen Sperrmüll einlagern, sondern zu den Sperrmüllstationen des Bezirks bringen.
6. Keine Fahrräder oder sonstigen Gegenstände in die Kellergänge stellen.
7. Auch mal eine defekte Glühbirne austauschen, denn es wäre unwirtschaftlich und rücksichtslos, dafür extra ein Hauswart anzufordern.
8. Mit den anderen Mietern gemeinsam überlegen, auf welche Weise die Keller sinnvoll zu nutzen und zu pflegen sind.

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