Kellerordnung
In typischen, vielgeschossigen Miet-Altbauten
sind die Keller eigentlich Kohlenkeller und für die Einlagerung von Hausrat
ungeeignet.
Die Feuchtigkeit solcher Keller lässt eingebrachten Hausrat rosten, schimmeln,
führt zu Geruchsbelästigung und zieht Ratten an.
Solche Keller sind auch für dauerhaft abgestellte Fahrräder ungeeignet, da sie
rosten würden, wenn sie nicht häufig genug rausgeholt und benutzt werden.
In vornehmen Mietshäusern und Neubauten stellt sich die Nutzungsmöglichkeiten
besser dar, erst recht in vermieteten Ein- oder Zweifamilienhäusern und Villen,
in denen von Anbeginn große Kellerbereiche nicht nur für Brennstoffe, sondern
als multifunktionale Nebengelasse gebaut wurden.
Zwecks Ordnung im Haus
bitte folgende Regelungen beachten und mittels freundlicher Ansprache
gegenseitig durchsetzen, denn unsere Häuser sollen keine Kindergärten sein, in
denen der Vermieter das Verhalten erwachsener Mieter zu regeln hätte.
1. Lesbares Namensschild am Kellerverschlag mit Gebäudeteil, Etage und Lage
(links, mitte, rechts usw.)
2. Kellerverschlag und Kellereingang verschließen.
3. Keine verderblichen, giftigen oder explosiven Gegenstände (Benzin etc.)
einlagern.
4. Keine wertvollen Gegenstände einlagern, denn das erhöht allen Mietern das
Einbruchsrisiko.
5. Keinen Sperrmüll einlagern, sondern zu den Sperrmüllstationen des Bezirks
bringen.
6. Keine Fahrräder oder sonstigen Gegenstände in die Kellergänge stellen.
7. Auch mal eine defekte Glühbirne austauschen, denn es wäre unwirtschaftlich
und rücksichtslos, dafür extra ein Hauswart anzufordern.
8. Mit den anderen Mietern gemeinsam überlegen, auf welche Weise die Keller
sinnvoll zu nutzen und zu pflegen sind.