Immobilienkaufvertragsentwurf
In unserer Bundesrepublik Deutschland herrscht weitgehende Vertragsfreiheit. So auch in Gestaltung von Immobilienkaufverträgen. Unter Berücksichtigung von Formvorschriften, in welcher Weise zu beurkunden ist, macht es jedoch Sinn, wenn sich die Vertragsparteien zuvor über alle relevanten Vertragsbestandteile einigen.
Urkundenrolle Nr. ___________________________________________ für das Jahr __________
KAUFVERTRAG zum Grundstück <<Anschrift>> ,
verzeichnet im Grundbuch des Amtsgerichts <<Ort/Bezirk>>, Blatt
<<Zahl>> und lfd. Nr. <<Zahl>> ,
zwischen <<Erwerber-Name>> , geb. <<Datum>> in <<PLZ Ort>> ,
wohnhaft <<Anschrift>>
und <<Verkäufer-Name>> , geb. <<Datum>> in <<PLZ
Ort>> ,
wohnhaft <<Anschrift>>.
§ 1 Der Kaufgegenstand ist das oben
bezeichnete Grundstück, mit einer Fläche von <<Zahl>>
Quadratmetern ausgewiesen und <<unbebaut/bebaut mit ....
unvermietet/vermietet, verpachtet, ...>>
Das Grundbuch weist den Veräußerer als Grundstückseigentümer aus und weist
<<keine Belastungen auf / folgende Belastungen auf: Grundschulden,
Dienstbarkeiten, ...>>
§ 2 Der Kaufpreis wird mit <<Zahl>> EURO vereinbart und wird <<mit Eintrag der Auflassung / mit Eigentumumschreibung>> <<sofort / binnen>> <<Zahl>> <<Tagen / Wochen>> fällig und auf das Konto des <<Veräußerers / Notars >> zu überweisen: <<Konto-Daten>>.
§ 3 Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so
beträgt die Verzinsung des geschuldeten Betrags <<Zahl>> Prozent
<<pro Monat und monatlich zu entrichten / pro Jahr>>.
Geht der Verzug über <<Zahl>> <<Tage / Wochen>> hinaus,
so stehen dem Veräußerer aus dieser Urkunde neben dem Rücktritt vom Vertrag
und Schadensersatz <<die sofortige Vollstreckung in das Vermögen des
Erwerbers>> zu.
§ 4 Die Kaufnebenkosten
werden im Innenverhältnis
der Vertragsparteien wie folgt verteilt:
a) Die Kosten des Notariats <<übernimmt / übernehmen>> der
<<Erwerber / Veräußerer / beide Vertragsparteien in folgendem
Verhältnis: ...>> ,
b) Die Kosten des Grundbuchamtes <<übernimmt / übernehmen>> der
<<Erwerber / Veräußerer / beide Vertragsparteien in folgendem
Verhältnis: ...>> <<mit Ausnahme der Kosten für die
Grundschuld-Löschung, die vom Veräußerer zu übernehmen ist>>.
c) Die Grunderwerbssteuer
<<übernimmt / übernehmen>> der <<Erwerber / Veräußerer /
beide Vertragsparteien in folgendem Verhältnis: ...>> ,
d) Die Kosten des Maklers (falls gegeben) <<übernimmt /
übernehmen>> der <<Erwerber / Veräußerer / beide Vertragsparteien
in folgendem Verhältnis: ...>> ,
e) Die Kosten sonstiger Kleinbeträge <<übernimmt / übernehmen>>
der <<Erwerber / Veräußerer / beide Vertragsparteien in folgendem
Verhältnis: ...>> ,
f) Die Kosten der Vermessung (falls erforderlich) <<übernimmt /
übernehmen>> der <<Erwerber / Veräußerer / beide Vertragsparteien
in folgendem Verhältnis: ...>> ,
g) ...
§ 5 Der Gefahrübergang findet <<im
Zeitpunkt dieser Beurkundung / zum dem auf die vollständige Kaufpreiszahlung
nachfolgenden Tag / zum Monat>> statt.
§ 6 Der Lasten-Nutzenwechsel
findet <<im Zeitpunkt dieser Beurkundung / zum dem auf die vollständige
Kaufpreiszahlung nachfolgenden Tag / zum Monat>> statt.
§ 7 Der Erwerber stellt den Erwerber von jeglicher Gewährleistung für etwaige
Sach- und Rechtsmängel des Grundstücks <<und der Bebauung>> frei,
...
Davon ausgenommen sind arglistig verschwiegene Mängel und bereits fällige
Kosten gegen den Veräußerer, soweit der Vertrag hierzu keine Abreden trifft.
§ 8 Beide Vertragsparteien erklären die Auflassung. <<Verkäufer>> willigt in die Grundbuchumschreibung ein, bevollmächtigt <<Erwerber>> und die beglaubigende Stelle nebst Untervollmachtberechtigung und Befreiung von § 181 BGB alles zu tun, um diesen Vertrag zu vollziehen, auch das Grundstück vor Eigentumsumschreibung mit Darlehen zu belasten. Erforderliches Zusammenwirken wird zugesichert.
§ 9 Nebenabsprachen gibt es keine. Der Vertrag ist gegebenenfalls in solcher Weise korrigierend und ergänzend zu interpretieren, wie es zur vernünftigen Vertragsgestaltung in beiderseitigem Interesse zumutbar gewesen wäre. Zur Anwendung gelangen die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstandort ist <<Ort>>.
<<Ort>> , den <<Datum>>
<<Erwerber>> <<Verkäufer>>
Siegel des Notariats