Gefahrübergang ist ein zivilrechtlicher Ausdruck, der im Schuldrecht den Zeitpunkt beschreibt, zu dem das Risiko der Verschlechterung oder des Verlusts der geschuldeten Sache vom Schuldner auf den Gläubiger übergeht. Der Gefahrübergang ist im täglichen Leben vor allem im Kaufrecht von großer Bedeutung.
Quelle und mehr >> http://de.wikipedia.org/wiki/Gefahrübergang
Kontext z.B. >> Immobilienkaufvertrag
>> Versicherungen Immobilienversicherungen
Immobilienformulare Kauf Nießbrauch Miete
RABANUS Bereich Unternehmensberatung Vertragsformulare zur Titelseite