Zur Völkerrechtswidrigkeit des Hitler-Stalin-Pakts

@Ul .., die Mitschuld von Faschisten in besetzten Ländern wird nur von den jeweiligen Nationalisten bestritten - war mit dem Leitpost nicht thematisiert, ist auch nicht zwingend, denn ohne Einmarsch der NS-Armeen hätte es in vielen europäischen Ländern keine derart mörderische Kollaboration gegen Juden, Sinti und Roma gegeben.

"Babi Jar" statt "Babi Ja" - war mir nicht bewusst - und mir darf ruhig beides sein, denn ich habe nüscht gegen historisch/ethnische Zweisprachigkeit = persönliche Auffassung, wäre spezieller Erörterung erforderlich.

Es sollte sich aber auch niemand dran zu stoßen, wenn mal einsprachig getitelt wird, zumal völkerrechtlich auf ukrainischem Staatsgebiet die ukrainische Sprache Vorrang haben sollte.

Das einstige Danzig heißt Gdansk, wie auch Königsberg seit langem und bleibend Kaliningrad heißt.

Der Hitler-Stalin-Pakt hätte den Juden in Polen und der Sowjetunion das Leben retten können, aber tat es nicht, weil er mit dem jahrzehntelang verheimlichten Zusatzprotokoll den beiderseitigen Überfall auf Polen verabredete und dort nicht nur Juden massakrierte.

In Zeiten, als ich noch für "rest-möglich" hielt, das Zusatzprotokoll könne antisowjetische Propaganda sein, obgleich vieles für seine Existenz sprach, hielt ich meinen Moskauer Genossen mitunter entgegen, dass zwar ein Nichtangriffspakt zwischen antagonistischen Staaten sinn- und statthaft sein kann, aber in dem Moment gekündigt gehört, wenn einer der Vertragspartner sich durch solchen Vertrag bloß einen Zweifrontenkrieg ersparen will - und ein Land überfällt.

Daraus folgt: Auch ohne Zusatzprotokoll war das Festhalten am HSP über den 1. Sept. 1939 falsch und unverzeihlich.

"Unverzeihlich" - und mit dem Zusatzprotokoll auch "nichtig", denn Verträge dürfen nicht zulasten Dritter geschlossen werden, wie es schon dem "Münchner Abkommen" Chamberlains vorzuwerfen ist.

Aus sowjetischer Perspektive mögen zwei Argumente übrig bleiben:

1. Im Westen und in Fernost hätte man sich gefreut, wenn Hitlers Deutschland und Stalins Sowjetunion einander bekriegt hätten.

Aber das konnte nicht rechtfertigen, gemeinsam auf Beutezug zu gehen.

Obendrein riskierte Stalin mit seinen Überfällen auf Polen und die baltischen Staaten (zeitgleich mit Hitlers "Westfeldzug" 1940) sogar, dass andere Staaten sich mit den Überfallenen militärisch solidarisierten, wenn er nicht davon überzeugt gewesen wäre, dass der Westen mit Hitlers Vormarsch genügend zu tun hatte.

2. Aus sowjetische Perspektive und Geschichtsschreibung stellte der Einmarsch in Ostpolen eine "Rückverschiebung" von Grenzen dar, aber das durfte nicht militärisch geschehen, denn einen Krieg zu beginnen, um sich politische Wünsche zu erfüllen, war bereits völkerrechtlich unstatthaft, zumal die UdSSR dem Briand-Kellogg-Pakt von 1928 beigetreten war.

@Ul ..., meine Ansichten zu solchen Sachen sind keene Sonderlichen, denn die gab es auch zu Sowjetzeiten in Reihen solcher Kommunisten, die dafür, wenn greifbar, in Straflager kamen oder sofort exekutiert wurden.

Damit waren die besseren Kommunisten wenig einverstanden, denn denen war klar, dass der ihnen heilige Klassenstandpunkt genau deshalb nicht jedes Mittel heiligen darf - auch nicht Moskaus "Freundschaftsvertrag" mit Nazi-Deutschland fünf Wochen später Ende Sept. 1939.

Markus S. Rabanus  2021-10-07 

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