Tödliche Hetzjagd in Guben
und schon nach 2 Tagen ein Justizskandal !
Tatbestand am 13.02.99:
15 Jugendliche hetzen einen Algerier in den Tod. Mit Autos und Handys wird eine
regelrechte Menschenjagd veranstaltet. Ein Algerier springt in Todesangst durch das Glas
der Eingangstür eines Mietshauses und verblutet.
Pressekonferenz am 15.02.99:
Der Leitende Polizeidirektor Klaus Zacharias und der Leiter des polizeilichen
Staatsschutzes Peter Augustin erklärten, daß die Tat vermutlich keinen
ausländerfeindlichen Hintergrund habe. Zwar seien alle Beteiligten bereits mehrfach wegen
rechtsradikaler Delikte aufgefallen, aber "die gehen gegen alle Leute vor, die ihnen
vor die Flinte kommen" (Zitat). "Die hätten auch schon Straftaten gegen
Deutsche begangen." (Anm.der Redaktion: Logisch, daß die frei herumlaufen.)
Der Oberstaatsanwalt Wilfried Robineck glaubt, daß die Festgenommenen zwar
"latent ausländerfeindlich" seien, aber "Anlaß für die Verfolgung war,
daß vorher etwas anderes passiert ist. ..."
Die Medien berichten, daß wegen "fahrlässiger Tötung"
ermittelt werde.
"Fahrlässige Tötung" ? - Nur ein
Vergehen, kein Verbrechen? Das muß ein Irrtum sein!!! Fahrlässige
Tötung ist, wenn jemand versehentlich z.B. eine rote Ampel übersieht und
dadurch ein anderer sein Leben verliert.
Wenn aber 15 Personen einen einzelnen Menschen jagen, der infolge dessen in
seiner Angst zu Tode kommt, dann muß die Staatsanwaltschaft wenigstens
wegen Totschlages
ermitteln.
Wenn zudem noch der Verdacht auf "niedrige Beweggründe" besteht
-
Ausländerfeindlichkeit wäre ein solches Tatmotiv -,
muß wegen Mordes ermittelt werden.
Es hat den Anschein, als wolle man auch im SPD-regierten Brandenburg aus Angst
vor Nestbeschmutzung die strafrechtliche und politische Bedeutung des
Verbrechens herunterspielen.
Mit solch einer Justiz und Politik bekommen wir den Rechtsextremismus
nicht in den Griff - eine Gefahr für die
Gäste unseres Landes, eine Schande für uns alle.
rsm/9902
klick:
zum Geständnis
!!!
|