Gewerbemietvertrag Versicherungsklausel
Gewährleistungsbeschränkung
Da vermieterseitig ausschließlich das Gebäude versichert ist und die Risiken aus dem Gewerbebetrieb schwer bzw. nicht übersehbar sind, ist es Obliegenheit des Mieters, seinen Geschäftsbetrieb gegen Schäden und Unterbrechungen zu versichern, sofern den Vermieter kein grobes Verschulden trifft.
msr 20130121
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