Gewährleistungsausschluss im Gewerbemietvertrag
In Anbetracht der geringen Miethöhe sind Schadensersatzansprüche wegen vermieterseitig zu verantwortender Inventarschäden und Betriebsstörungen ausgeschlossen, sondern berechtigen allenfalls zur Mietminderung und in schwerwiegenden Fällen zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses.
Anmerkung: Das gesetzliche Schikaneverbot
gilt selbstverständlich dennoch.
Prinzipiell sollte jeder seine Risiken nicht durch den Vertragspartner,
sondern selbst versichern. Wir wollen in der Gewerberaumvermietung keine
Geschäftsrisiken eingehen, bei denen wir fremde Vermögenswerte oder
Gewinnerwartungen versichern müssten, ohne deren Umfang abschätzen zu können.
Beipiel: Monatliche Raum-Miete 500 EURO, aber
etwaiger Schaden 500.000 EURO.
Alternative: Werden uns die Risiken vor Vertragsschluss beziffert, können wir entsprechende Versicherungsangebote einholen und die Versicherungskosten in unserer Mietpreiskalkulation berücksichtigen.
Interessen-Gewichte: Mietausfall, Betriebsausfall, Gebäudeschaden, Inventarschaden, ...
- 20150420 -