Gesinnungsjustiz ? 

Hallo Repstar-Stefan,

am 15.Sept. schriebst Du: "Nur zur Info: In der BRD des Jahres 2002 gab es mehr wegen Gesinnungsdelikten Inhaftierte als zur Nazizeit."

Na, solltest Du so irren?  Die Gesinnungsjustiz der Nazis ging mit dem KPD-Verbot los und ich mag Dir das jetzt nicht alles aufzählen, aber eine umfassende Information zu diesem Thema ist auf dem Inidia-Web längst überfällig, zumal es schon in so vielen Diskussionen vorkam. 

Zu Zehntausenden wurden im NS-Regime Oppositionelle verschleppt, zum Beispiel in Sachsenhausen interniert, in Gefängnisse gesperrt und häufig gemordet.  In den Folterkellern der Nazis wurden massenweise "Geständnisse" und Verrat erpresst.

Und das willst Du mit der Bundesrepublik Deutschland "vergleichen"? Das  dürftest Du tun mit anderen Diktaturen, zum Beispiel mit Stalins Sowjetunion, aber die Bundesrepublik Deutschland in einen Topf zu werfen mit der Nazi-Tyrannei, die Du auch noch besser stellst - mit solch einem Mist schreibst Du nicht als "Republikaner", nicht einmal im Selbstbild der gleichnamigen Partei, sondern im Wahn, Dich möglichst extrem profilieren zu müssen, jeden Verstand vergessend.
 
Aber klären wir doch auch mal den Begriff "Gesinnungstäter":

Dass sich jemand für politisch befugt hält, Unrecht zu tun, adelt ihn als "Gesinnungstäter" so wenig, wie den normalen Betrüger in Faszination seiner angewandten Geschicklichkeit.

Und exakt so sieht es auch in der Praxis aus, wenn beispielsweise der von uns in Augsburg verhandelte rechtsextremistische  Gymnasiast ein "Nachwort zu den zionistischen Protokollen" im Namen von Bubis schrieb. Das war strafrechtlich § 130 StGB, also Volksverhetzung.  Die Tat entsprach in Methode und Effekt den Vorstellungen des Täters, dieses tatsächlichen "Gesinnungstäters", der aber eben nicht wegen seiner "Gesinnung" verurteilt wurde, sondern wegen seiner Tat.

Der "Gesinnungstäter" ist immer nur so adlig wie seine Tat. 

Grüße von Sven
Redaktion

Meinungsfreiheit    Dialog-Lexikon