Fraktionszwang Thema ERGÄNZEN
Als "Fraktionszwang" wird eine parlamentarische Disziplin bezeichnet, die den einzelnen Abgeordneten einer Fraktion zu einheitlichem Abstimmungsverhalten mit der Fraktion veranlassen. Der Fraktionszwang ist eine Dauererscheinung, die im Widerspruch zu Art.38 GG steht, wonach der Abgeordnete "Vertreter des ganzen Volkes", an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur seinem Gewissen unterworfen ist. Diese Autonomie wird durch Art. 46 GG zusätzlich betont. Trotzdem haben sich in der parlamentarischen Praxis und in den Fraktionen eine Menge Instrumente entwickelt, die den Abgeordneten fraktionsmäßig disziplinieren.
Ein sehr guter Artikel hierzu findet sich unter der URL http://www.freitag.de/1999/48/99481201.htm