Fraktion   Thema ERGÄNZEN

Eine Fraktion ist begriffsübersetzt  ein Bruch bzw. ein Bruchteil.  

So kann es in Vereinen, Parteien "Fraktionen" geben, also Gruppen, die sich voneinander unterscheiden und miteinander im Wettbewerb stehen. 

In den Parlamenten von EU, Bund, Ländern und Kommunen kommt dem Fraktionsbegriff oft noch besondere Bedeutung dadurch zu, dass Fraktionen a) eine bestimmte Größe haben müssen, um b) besondere parlamentarische Vorrechte zu haben: erweiterte Rede- und Antragsrechte gegenüber kleineren Parlamentsgruppen bzw. gegenüber dem einzelnen Abgeordneten.

sven200309

Problematisch ist häufig der Fraktionszwang

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