Feuer200912042332   InidiaFoto ohne Blitz mit  Canon Ixus 85 IS

04.12.2009 Freitag ca. 23:20 Uhr Anruf, dass es im Quergebäude brenne. 
 
Vollsperrung der Straße, großes Feuerwehraufgebot, Löschwassereinsatz. 
Brand in Wohnung 4.OG links Quergebäude. 
 
Keine Personenschäden. Mieterin unter Schock, ansonsten keine Personenschäden. Katze vermisst.

Brennendes Mobiliar wurde in den Hof geworfen. Beendigung der Löscharbeiten ca. 0:30 Uhr.


Zunächst Begehung der Wohnung im 3.OG.  Vergleichsweise wenig Löschwasserschäden in Wohnzimmer
und Bad, aber Feuchtigkeit kommt aus der Schüttung nach. Wohnungseingangtür von der Feuerwehr aufgebrochen. 

Wohnung 3.OG rechts ebenfalls Wohnungstür und Türrahmen von Feuerwehr aufgebrochen, i.A. der Polizei von Fachdienst behelfsmäßig verschlossen. - Mieter meldet sich am nächsten Morgen telefonisch.

BRANDWOHNUNG im 4.OG wurde vom LKA untersucht und versiegelt. Die Schäden seien beträchtlich.
Zutritt wurde verwehrt. Kommenden Montag müsse wg. Verdachts fahrlässiger Brandstiftung weiter 
ermittelt werden.


Aus Vorderhaus-Perspektive erkennbar: Putz von den Wänden geplatzt, Balkontür rausgebrochen, ...
In der Vergrößerung zeigt sich auch das Wohnzimmerfenster gesprungen.

Rauch- und Löschwasserschäden im Treppenhaus ab 3.OG.

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Rußablagerung im gesamten Treppenhaus

05.12.2009 Samstag:  Bestandsaufnahme in Erreichbarkeitsgrenzen, Beräumung des Müllplatzes.

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verbrannter Fernseher

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verbrannte CDs

Erforderliche Maßnahmen Treppenhaus und Hof:
1. Reinigungsarbeiten Treppenhaus und Hof am Samstag und Montag
2. Begutachtung, Dekontaminierung, Neuanstrich bis zur Rauchgrenze im 3.Obergeschoss

Erforderliche Maßnahmen in der Brandwohnung 4. Obergeschoss links:
Zustand vor dem Schadensereignis: Ca. 6 Monaten zuvor umfassend saniert und modernisiert.

1. Vollständige Beräumung der Brandwohnung nach polizeilicher Freigabe
2. Frostsicherung bzw. Provisorium für gebrochene Balkontür
3. Losen Putz, zerstörte Elektroleitungen entfernen
4. Wände und Decken dekontaminieren
6. Fußbodendielung aufnehmen, verbrannte Dielen entsorgen
7. Feuchte Schüttung aufnehmen, möglicherweise entsorgen
8. Trocknungsarbeiten
9. Verbrannte Elektroinstallationen erneuern
10. Putzarbeiten
11. Malerarbeiten
12. Gastherme, Gasleitungen überprüfen

Erforderliche Maßnahmen in der Wohnung 3. Obergeschoss links:

1. Besser auch diese Wohnung beräumen
2. Feuchte Tapeten entfernen
3. Trocknungstechnik aufstellen
4. Malerarbeiten

Baufirmen: Zur Zeit keine eigenen Kapazitäten frei.

Genaueres Schadensgutachten nach Freigabe der Brandwohnung und technischen Messungen.

Gleichwohl wird die Versicherung zur eigenen, schnellstmöglichen Begutachtung gebeten,
da die Maßnahmen
in der bevorstehenden Weihnachtszeit schwierig zu koordinieren sein werden.

siegel_2814a.jpg (36571 Byte)  Versiegelung

Montag, d. 7.12.2009: 
polizeiliche Ermittlungen abgeschlossen, Freigabe der Brandwohnung, Dokumentation.
Katze lebendig in Küche gefunden. 


Wohnzimmer weitgehend zerstört.


Deutlich markierter Brandherd dicht der Balkontür.  Brandschutt vom Balkon entfernt, um Fassaden-
verschmutzung zu vermeiden.


Zerstörte Balkontür-Profile.


Fensterrahmen ebenfalls hitzezerstört.


Wohnzimmer-Decke

 
Bad ohne erkennbare Schäden, geringe Rußbelastung.


Küche verrußt.  Leichtsinnig das Plakat am Gasherd-Deckel.


Drei Personen aßen selbstgemachte Pizza und bemerkten den Brand im Nachbarzimmer zu spät.


Küche im oberen Bereich stark verrußt. Desgleichen der Flur.


Starke Verrußung im Flur. Türklingel-Wechselsprechanlage neben der Wohnungstür hitzeverformt.

Anschließend Treppenhaus- und Hof-Grobreinigung. Anhaltend intensive Geruchsbelästigung.

Verabredungen mit dem Vater der Mieterin: Schnellstmöglich Abholung privater Restsachen und Einrichtungen, um Baufreiheit zu schaffen. 

Für Gutachter-Begehungen und Kostenvoranschläge übernahmen wir einen Wohnungsschlüssel.

Der im 3. OG geschädigte Mieter war nicht anzutreffen.

Das wird viel Arbeit für uns als Hausverwaltung.

Wichtig für jeden >> Brandschutz + Haftpflichtversicherung

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