Dialog und Strafrecht

Hallo G.,

Dein Vorwurf, dass es dem Dialoganspruch widerspreche, wenn wir gegen "Dialogteilnehmer" strafrechtlich vorgehen oder damit drohen, verkennt, dass wir zwischen Dialog und dessen Missbrauch unterscheiden.

Dialog darf keine Unaufrichtigkeiten hinnehmen, sondern soll sie notfalls gerichtlich feststellen lassen, denn Anliegen des Dialogs kann nicht sein, dem Betrug einen rechtsfreien Raum zu schaffen.

Wenn also im vorliegenden Fall jemand behauptet, "warum nicht genehm sei, die unangenehme Fragen zu stellen, warum zum Zeitpunkt des Terroranschlags keine Juden im WTC gewesen sind", so soll er beweisen, dass er Veranlassung zu dieser "Frage" hat, die immerhin eine verifizierbare/falsifizierbare Tatsachenbehauptung enthält. 
Gelingt ihm die Substantiierung seiner Behauptung nicht, so stellt sie sich als volksverhetzend im Sinne des Strafrechts dar und dann soll er sich dafür verantworten und lernen, die Freiheit zur Meinungsäußerung von der Freiheit zur Tatsachenerfindung zu unterscheiden.

Letztlich ersparten wir ihm die Strafanzeige, weil wir weder Zeit noch Lust haben, jeden Schwindler  vor Gericht zu schleppen, aber  wie erwartet kam es im Verlauf der Auseinandersetzung mit ihm dazu, dass er seine "Information aus dem Internet" habe und sich dabei wiederum auf Leute berief, die sich im Karussell ihrer antisemitischen Gesinnung gegenseitig "Quelle" waren >> Verschwörungstheorien

Solche Leute führen mit uns also tatsächlich keinen "Dialog", sondern WOLLEN schwindeln. Dann werden wir sie dafür nicht noch streicheln müssen. 

Grüße von Sven

Dialogisches Manifest                      Dialog-Lexikon