Bürger

Als Bürger (lat. civis) wird der Angehörige eines Staates bezeichnet. In diesem Sinne nennt man den Staatsangehörigen auch „Staatsbürger“. Noch enger können auch nur solche Staatsangehörigen gemeint sein, die zur politischen Mitwirkung berechtigt sind; so unterscheidet das Kommunalrecht beispielsweise den Gemeindebürger vom bloßen Einwohner.

In einem weiteren Sinn kann Bürger aber auch alle Menschen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit bedeuten. Dann ist die allen liberalen Verfassungen zugrunde liegende Unterscheidung zwischen Staat und Gesellschaft (früher: Obrigkeit und Untertan – dazu Staat und Gesellschaft) gemeint. Bürger sind dann alle gesellschaftlichen, das heißt nichtstaatlichen Akteure („Zivilpersonen“). Sie sind grundrechtsberechtigt, der Staat dagegen grundrechtsverpflichtet.

Quelle und mehr >> http://de.wikipedia.org    200912

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