Betrüger erkennt man daran, dass man sie nicht erkennt.
Oder doch:
1. Keine Vertrauenseligkeit
gegenüber Personen, die uns nicht genauer bekannt sind.
Erst den Namen erfragen, anschließend den Personalausweis zeigen lassen
und mit dem Handy fotografieren.
2. Das
betrügerische Geschäft ist daran erkennbar,
dass es in "Gelegenheit" und Preis besser
als gewöhnlich scheint.
Warum
soll ein Fremder einem Fremden ein derart gutes Angebot machen?
msr2003älter/201503
Gesetzestext und mehr >> § 263 StGB Betrug
StGB Kriminalität Rechtslexikon