Betrüger erkennt man daran, dass man sie nicht erkennt.

Oder doch:

1. Keine Vertrauenseligkeit gegenüber Personen, die uns nicht genauer bekannt sind. 
    
Erst den Namen erfragen, anschließend den Personalausweis zeigen lassen und mit dem Handy fotografieren. 

2. Das betrügerische Geschäft ist daran erkennbar, 
    dass es in "Gelegenheit" und Preis besser als gewöhnlich scheint. 
 
    
Warum soll ein Fremder einem Fremden ein derart gutes Angebot machen? 

msr2003älter/201503

Gesetzestext und mehr >>  § 263 StGB Betrug

>> Kriminalprävention  

>> Zivilcourage Leitfaden

StGB     Kriminalität     Rechtslexikon

  Dialog-Lexikon