Baulärm
Bei Missachtung der Sonn- und Feiertagsruhe kann erforderlichenfalls das Ordnungsamt eingeschaltet werden.
Morgentlicher Beginn nicht vor 7 Uhr
Mittagsruhe zwischen 12 und 15 Uhr
Feierabend spätestens 22 Uhr, anschließend Nachtruhe
Bei umfangreicheren Bauarbeiten steht den Mietern
ein Mietminderungsrecht zu.
Das kann auf Vermieterseite zu erheblichen Kostensteigerungen führen.