Mietminderungsrecht

Mietmängel, Baulärm, Bauschmutz, ... - vieles berechtigt die Mieter zu Mietminderungen, sobald sich ihnen der Wohnwert mindert. Als Vermieter haben wir für die Geltendmachung dennoch nur in hochpreisigen Mietverhältnissen Einsehen, denn wer in eine einfachste Wohnanlage einzieht und deshalb auch nur geringe Miete zahlt, sollte eigentlich nicht über Investitionen des Vermieters klagen, sondern sie begrüßen.

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