Atomgesetz  (AtG)

Gesetzestext >> https://www.gesetze-im-internet.de/atg/index.html 

lexikalisch >> https://de.wikipedia.org/wiki/Atomgesetz_(Deutschland)   

"Haftung" >> § 25 AtG, aber da sich für eine große Atomkraftswerkshavarie kein seriöser Versicherungsschutz über den Markt herstellen lässt, ohne dass sich die Kosten für den Atomstrom verhundertfachen, sieht § 34 AtG ab Haftungsgröße oberhalb von nur 2,5 Mrd. € den Haftungseintritt des Staates vor. 

Kurzum: Die Bevölkerung bleibt auf den Schäden sitzen, wie auch mit dem Atommüll, von dem die Politik die Atomkonzerne auf Kosten des Steuerzahlers erlöste. 

Forderung >> Atomhaftpflicht

Nachtrag >> Am 15. April 2023 gingen die letzten drei Atomkraftwerke vom Netz & Deutschland = atomenergiefrei. Richtig so. 


Atomenergie
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