Atomgesetz (AtG)
Gesetzestext >> https://www.gesetze-im-internet.de/atg/index.html
lexikalisch >> https://de.wikipedia.org/wiki/Atomgesetz_(Deutschland)
"Haftung"
>> § 25 AtG, aber da sich für eine große Atomkraftswerkshavarie kein
seriöser Versicherungsschutz über den Markt herstellen lässt, ohne dass sich
die Kosten für den Atomstrom verhundertfachen, sieht § 34 AtG ab
Haftungsgröße oberhalb von nur 2,5 Mrd. € den Haftungseintritt des Staates
vor.
Kurzum: Die Bevölkerung bleibt auf den Schäden sitzen, wie auch mit dem
Atommüll, von dem die Politik die Atomkonzerne auf Kosten des Steuerzahlers
erlöste.
Forderung >> Atomhaftpflicht
Nachtrag >> Am 15. April 2023 gingen die letzten drei Atomkraftwerke vom Netz & Deutschland = atomenergiefrei. Richtig so.
Atomenergie-ABC