Abschaffung des Zweitstimmenwahlrechts
BeitragVerfasst von Sven am: 08.09.2005 13:41  Antworten mit Zitat 

www.inidia.de/wahlrecht.htm

In Dresden verstarb eine Bundestagskandidatin. Nun kann in ihrem Wahlkreis nicht zum vorgesehenen Termin gewählt werden, da ihre Partei erst die Nachfolge bestimmen muss.

Fraglich sei sogar, ob die Wahlergebnisse der anderen Wahlkreise veröffentlicht werden dürfen, bevor die Nachwahlen durchgeführt sind.

Der Grund für solche Probleme ist das Zweitstimmen-Wahlrecht, wonach Wahlkandidaten sowohl über Listen als auch per Direktwahl in Parlamente einziehen können.

Ich bin Verfechter des "reinen Verhältniswahlrechts". Dann würde einfach jemand nachrücken.

Die jetzige "Erst-Stimme" (eigentlich die unwichtigere Stimme) soll Bürgernähe bringen und gewährleisten, dass Politiker aus allen Regionen in das Parlament einziehen.

Das ließe sich jedoch ebenso dadurch gewährleisten, dass die Parteien verpflichtet werden, ihre Kandidatenlisten regional zu gestalten.

Und ob ein Politiker "regional bürgernah" oder überhaupt "bürgernah" ist, hängt m.E. von vollständig anderen Dingen ab:

z.B ist Thierse in meinem Wahlbezirk "Direktkandidat". Der Mann ist aber BT-Präsident und hat damit so viele öffentliche Auftritte, dass für sein Auftauchen in Pankow gerade mal vor den Wahlen Zeit bleibt. Nächste Woche ein "Grillfest für Erstwähler":-)

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