Zweckentfremdung von Wohnraum
Als Zweckentfremdung von Wohnraum gilt in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt die Vermietung zu Nichtwohn-Zwecken bzw. zu gewerblichen Zwecken.
03.05.2012 Tagesspiegel-Artikel,
wonach der Berliner Senat in einigen Stadtbezirken die Neueinführung einer
Zweckentfremdungsverordnung plane.
Kommentar: Vermutlich ist da grad ein Senatsmitglied auf Wohnungssuche
und findet keine 200-Quadratmeter-Wohnung für 300 EURO.
ABSCHAFFUNG 2002
15.06.2002 Tagesspiegel berichtet, dass "in Berlin ab sofort Wohnungen für Büros, ... und andere gewerbliche Zwecke genutzt werden" dürfen, da nach inzwischen 5. Urteil des Oberverwaltungsgerichts die in Berlin geltende Zweckentfremdungsverordnung in Anbetracht des entspannten Wohnungsmarktes einen unangemessenen Eingriff in das Eigentumsrecht darstelle.
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