Züchtigungsrecht
Die Anwendung körperlicher Gewalt war noch vor wenigen Jahrzehnten Eltern und Lehrern als Erziehungsmittel und ist strikt abzulehnen.
Ausnahmen: Notwehr, Nothilfe und staatliche Gewalt.
Ich plädiere u.a. für eine Erziehung, die Gewalt aktiv einbezieht >> eine ganz bestimmte Art der Gewalterziehung, für die ich provokativ mit der Domain Gewalterziehung.de werbe.
Sven20060518