PRESSEERKLÄRUNG

Kein Freispruch: Bundestagsabgeordneter Martin Hohmann ein

Konjunktiv-Antisemit ?

„Die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt, auch weiterhin keine Ermittlungen gegen den Bundestagsabgeordneten Hohmann wegen Volksverhetzung und Beleidigung aufgrund seiner Rede am 3. Oktober 2003 einzuleiten ist kein moralischer Freispruch“, so kommentierte der Präsident des Zentralrats der Juden, Paul Spiegel, die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft vom 28. April 2004. „Strafrechtlich mag die Rede von Herrn Hohmann nicht relevant sein, aber antisemitisch bleibt sie nach unserer Auffassung“, bekräftigt der Präsident des Zentralrats seine Haltung.

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main hat in der Begründung zu ihrer Entscheidung ausgeführt: „Die Äußerungen des Angezeigten (Martin Hohmann, MdB) sind zwar geeignet, ausländerfeindliche und antisemitische Gefühle hervorzurufen bzw. zu stärken und könnten damit der freiheitlich demokratischen Ordnung grundlegende Erwartung der Toleranz der deutschen Bevölkerung gegenüber Ausländern, Andersdenkenden und Mitgliedern anderer Religionsgemeinschaften widersprechen. Im Strafgesetzbuch sind indes derartige Äußerungen aber nicht schon als solche unter Strafe gestellt.“

„Die Tatsache, dass Hohmann seine antisemitische mit antidemokratischem und völkischem Gedankengut gepaarte Rede in Konjunktive verpackt hat, um sie damit unterhalb der strafrechtlichen Sanktionierungsmöglichkeiten zu halten, macht sie um so abgefeimter“, so der Vizepräsident des Zentralrats Dr. Salomon Korn. „Mit Sicherheit lässt sich aber sagen, dass man Hohmann mit einiger Berechtigung als Antisemiten, allemal als Konjunktiv-Antisemiten, bezeichnen könnte“, bekräftigt Korn.

Berlin, den 14. Mai 2004 / 23. Ijar 5764