Ziviler Widerstand

Es kann Situationen geben, in denen der Einzelne gegen Gesetze verstoßen muss, um "ein Recht"  zu wahren, das seinem Gewissen entspricht:  
Sitzblockaden, Hungerstreik, Handels- bzw. Warenboykott, Befehlsverweigerung, Asylgewährung, ...
Doch  "das Recht"  darf sich nicht jeder selbst basteln,
denn dann gäbe es kein Recht mehr und keine Demokratie.

Niemand hat das Recht, gegen Recht zu verstoßen, aber letztlich entscheidet jeder selbst über sein Tun.

Nur soll er dann auch bereit sein, die Konsequenz für sein Handeln zu ertragen. Anders kann es nicht sein.

Immerhin bleibt jedem das grundgesetzliche Recht auf eine verhältnismäßige Reaktion der Gesellschaft und ihres Staates.

Prominenter Fall

Berlin.   Rechtsextremistische Parteien kündigten für den am 1. Dezember 2001 eine Demonstration durch das ehemals jüdische Viertel Berlins an und wollen über die Oranienburger Straße im Bezirk Berlin Mitte an der Jüdischen Synagoge vorbeimarschieren dürfen.

Paul Spiegel, Vorsitzender des Zentralrats der Juden in in Deutschland wollte seinen Protest gegen eine solche
Demonstrationsroute dadurch unterstreichen, dass er sich auf die Straße setzen werde, dass er sich notfalls von der Polizei wegtragen lasse,

denn uns sind die Synagogen heilig - ob wir jüdischen Glaubens sind oder nicht - und uns sind dort Nazi-Umtriebe verboten, auch wenn es Gesellschaft und Staat anders sehen, denn auch das wäre nicht neu in unserem Land.

 Aber  ZIVILER Widerstand ist
 kein 
MILITANTER  Widerstand .

"Der Staat" - das ist vor allem Regierung, Gesetzgeber und Justiz, jedenfalls nicht "die Polizei", an der sich häufig Protest  in  Aversion und Gewalt verirrt. Aber wir leben in keinem Polizeistaat, und nicht der Polizist darf entscheiden, welche Demonstrationen, Parteien usw.  gestattet  oder  verboten sind, sondern die von uns gewählte Politik. Was an Argumenten zum Wahltag fehlt, lässt sich nicht in Gewaltaktionen "ausbügeln".

Ziviler Widerstand
wird weggetragen, verurteilt und verlacht,
lässt sich wegtragen, lässt sich verurteilen und verlachen
und den Hass überwindet.
Den eigenen und den der anderen.
Ziviler Widerstand
ist kein Militanter Widerstand.
Lasst uns das unterscheiden !!

sven

zum "Militanten Widerstand"  KLICK

das verfassungsgemäße  >>  Widerstandsrecht

Widerstand gegen die Staatsgewalt

§ 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

§ 111 StGB Öffentliche Aufforderung zu Straftaten

vollständiger Text unter    Demobericht v. 01-12-2001

Wenn Ihr diskutieren wollt,  dann  KLICK

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