Ziviler Widerstand |
Es kann Situationen geben, in denen der Einzelne gegen Gesetze verstoßen muss, um "ein Recht" zu wahren, das seinem Gewissen entspricht: |
Sitzblockaden, Hungerstreik, Handels- bzw. Warenboykott, Befehlsverweigerung, Asylgewährung, ... |
Doch
"das
Recht"
darf sich nicht jeder selbst basteln, denn dann gäbe es kein Recht mehr und keine Demokratie. Niemand hat das Recht, gegen Recht zu verstoßen, aber letztlich entscheidet jeder selbst über sein Tun. Nur soll er dann auch bereit sein, die Konsequenz für sein Handeln zu ertragen. Anders kann es nicht sein. Immerhin bleibt jedem das grundgesetzliche Recht auf eine verhältnismäßige Reaktion der Gesellschaft und ihres Staates. |
Prominenter Fall Berlin.
Rechtsextremistische Parteien kündigten für den
am 1. Dezember 2001 eine Demonstration durch das
ehemals jüdische Viertel Berlins an und wollen über die
Oranienburger Straße im Bezirk Berlin Mitte an der
Jüdischen Synagoge vorbeimarschieren dürfen. |
Aber
ZIVILER
Widerstand ist |
"Der Staat" - das ist vor allem Regierung, Gesetzgeber und Justiz, jedenfalls nicht "die Polizei", an der sich häufig Protest in Aversion und Gewalt verirrt. Aber wir leben in keinem Polizeistaat, und nicht der Polizist darf entscheiden, welche Demonstrationen, Parteien usw. gestattet oder verboten sind, sondern die von uns gewählte Politik. Was an Argumenten zum Wahltag fehlt, lässt sich nicht in Gewaltaktionen "ausbügeln". |
Ziviler
Widerstand wird weggetragen, verurteilt und verlacht, lässt sich wegtragen, lässt sich verurteilen und verlachen und den Hass überwindet. Den eigenen und den der anderen. |
Ziviler Widerstand ist kein Militanter Widerstand. Lasst uns das unterscheiden !! sven |
zum "Militanten Widerstand" KLICK
das verfassungsgemäße >> Widerstandsrecht
Widerstand gegen die Staatsgewalt
§ 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
§ 111 StGB Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
vollständiger Text unter Demobericht v. 01-12-2001
Wenn Ihr diskutieren wollt, dann KLICK