Wohnungssuche

Bei eigener Suche ruhig 200 Euro höher eingeben, denn vieles lässt sich runterhandeln. Aber nicht fragen, ob am Preis etwas zu machen sei, denn das provoziert nur "Nein" oder geringfügigen Nachlass. 
Besser so: "Die Wohnung ist für uns eigentlich schöner und besser gelegen als bei Herrn R....... in Pankow, aber 500 teurer. Können Sie um 200 EURO nachgeben?"

Bei Betriebskosten darauf achten, dass sie nicht zu tief angesetzt werden, denn durch zu tiefen Ansatz organisieren sich viele Vermieter hohe Betriebskostennachzahlungen. Leider ist es nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber optimal wäre, wenn die Betriebskosten aufgeschlüsselt vorgelegt würden.

Gut wäre, wenn mietvertraglich zugesichert würde, dass die Miete nicht schon nach einem Jahr und fortlaufend angehoben wird. Beiderseitige Interessen lassen sich besser durch Wertsicherungsklauseln bedienen. Formulierungsvorschlag: www.unsere.de/wertsicherungsklausel.htm 

2016-11

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