Wohnungssuche
Bei eigener Suche ruhig 200 Euro höher
eingeben, denn vieles lässt sich runterhandeln. Aber nicht fragen, ob am Preis
etwas zu machen sei, denn das provoziert nur "Nein" oder geringfügigen
Nachlass.
Besser so: "Die Wohnung ist für uns eigentlich schöner und besser gelegen
als bei Herrn R....... in Pankow, aber 500 teurer. Können Sie um 200 EURO
nachgeben?"
Bei Betriebskosten darauf achten, dass sie nicht zu tief angesetzt werden, denn
durch zu tiefen Ansatz organisieren sich viele Vermieter hohe
Betriebskostennachzahlungen. Leider ist es nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber
optimal wäre, wenn die Betriebskosten aufgeschlüsselt vorgelegt würden.
Gut wäre, wenn mietvertraglich zugesichert würde, dass die Miete nicht schon
nach einem Jahr und fortlaufend angehoben wird. Beiderseitige Interessen lassen
sich besser durch Wertsicherungsklauseln bedienen. Formulierungsvorschlag: www.unsere.de/wertsicherungsklausel.htm
2016-11
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