Werbebetrug
"Verlogene Werbung" ist nicht einfach "bloß Unwahrheit", sondern BETRUG, denn Werbung lügt, um uns das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Es ist nicht damit getan, dass einzelne Werbeaussagen einfach nur untersagt werden, sondern es braucht echte Bestrafung nach § 263 StGB, denn wenn die Verantwortlichen nicht persönlich zur Verantwortung gezogen werden, dann ist genau daraus die Verantwortungslosigkeit und Rücksichtslosigkeit, mit irreführender Werbung Vermögensvorteile zu erlangen.
Strafen gegen Unternehmen sollen sein, aber die Rechtsordnung muss gebieten, dass die Unternehmen bei den Verantwortlichen Rückgriff zu nehmen verpflichtet sind. Trotzdem wird auch das nicht genügen. Darum muss bei Werbebetrug auch von der Haftstrafe Gebrauch gemacht werden.
Markus S. Rabanus 20150328