amnesty international Deutschland

PRESSEMITTEILUNGEN


G8-GIPFEL / WAFFENHANDEL

ai-Bericht: G8-Staaten bewaffnen Menschenrechtsverletzer

Entgegen ihren Beteuerungen liefern Deutschland und weitere
G-8-Staaten Waffen an Länder mit bedenklicher Menschenrechtsbilanz /
Zwei Drittel aller Waffentransfers von G-8-Staaten / Deutschland muss
sich für rechtsverbindliche Normen auf EU-Ebene einsetzen

Berlin, 19. Mai 2003 - In einem heute veröffentlichten Bericht weist
amnesty international (ai) nach, dass Waffen aus G-8-Staaten für
Menschenrechtsverletzungen in den Empfängerländern eingesetzt wurden.
Außerdem wickeln G-8-Länder Waffenlieferungen weiterhin über
"Drittländer" mit schwächeren Kontrollmechanismen ab. Auch die
Transparenz bei Exportgenehmigungen bleibt weiterhin mangelhaft, so
dass eine angemessene öffentliche Kontrolle nicht gewährleistet ist.
ai fordert die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für rechtlich
verbindliche Regelungen von Rüstungstransfers stark zu machen.

"Die G-8-Staaten haben die Verantwortung für die Verwendung von
Rüstungstransfers zu tragen, die von ihnen initiiert, genehmigt oder
geduldet werden, und sie müssen eine angemessene Kontrolle des
Endverbleibs gewährleisten", sagte Dr. Mathias John, Rüstungsexperte
der deutschen ai-Sektion. "Wenn die G-8-Staaten eine Lehre aus dem
Irak-Krieg ziehen sollten, ist es die, dass wir der internationalen
Staatengemeinschaft nicht erlauben dürfen, Waffen in Regionen zu
liefern, in denen regelmäßig Menschenrechte verletzt werden. So lange
dies geschieht, werden Täter ermutigt und können straflos agieren."

Deutschland steht weit vorne in der weltweiten "Rangliste" der
Waffenlieferanten, zwischen 1997 und 2001 kamen rund zwei Drittel der
Großwaffenexporte aus den fünf G8-Staaten USA, Russland, Frankreich,
Großbritannien und Deutschland. Neben Großwaffen genehmigt die
Bundesregierung immer noch Kleinwaffen- und Munitionsexporte sowie
sogenannte "nicht-tödliche" Waffen wie Tränengas. Tödliche Hypothek
der Vergangenheit ist die Kleinwaffenproduktion mit deutscher Lizenz
zum Beispiel in der Türkei, Pakistan, Mexiko und Saudi-Arabien.
Waffen aus Lizenzproduktion gehen an Länder, die diese nach deutschen
Rüstungsexportrichtlinien nie hätten erhalten dürfen. Unverständlich
bleibt, dass die Türkei in der jüngsten Zeit erneut Lizenzen für
Gewehrproduktion sowie eine ganze Munitionsfabrik erhielt, auch für
Nepal genehmigte die Bundesregierung den Export einer
Produktionsanlage für Munition.

Trotz ihrer Selbstverpflichtung in der EU und im Rahmen der OSZE, bei
Bedrohung der Menschenrechte oder einem möglichen Beitrag zur
internen Repression keine Waffen zu liefern, haben Deutschland und
andere G-8-Staaten bisher keine verbindlichen Rechtsnormen dazu
verabschiedet.

Den ai-Bericht "A Catalogue of Failures: G8 Arms Exports and Human
Rights Violations" finden Sie unter
http://web.amnesty.org/library/Index/ENGIOR300032003 .

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