Vorkaufsrecht 

Effektives Mittel gegen das Ausscheren von Miteigentümern und den Einstieg unerwünschter Anteilskäufer ist ein eingetragenes Vorkaufsrecht zu Gunsten der verbleibenden Miteigentümer und zwar so ausgepreist, dass es für die verbleibendenden Miteigentümer erschwinglich ist und einen Preiskampf verhindert.

Beispiel: Der Verkehrswert pro Quadratmeter wäre auf 3.000 € geschätzt, so wäre ein auf 2.000 € limitierter Vorkaufspreis geeignet.

Unterschiedliche Ausgestaltung gegenstandsabhängig, denn wenn bspw. im Wohneigentum kein gemeinsamer Anteilserwerb sinnvoll ist, gleichwohl mehrere Miteigentümer übernahmeinteressiert sind, dann kann bspw. ein Los-Entscheid in Betracht kommen.  Optional: Der Losgewinner scheidet für nachfolgende Verlosungen aus. Usw.

msr 20200923 

allgemein >> https://de.wikipedia.org/wiki/Vorkaufsrecht 

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