StudioMietvertrag 

- Der Mieter gewährleistet ausreichende Schallschutzmaßnahmen zur Wahrung nachbarlicher Rücksichtnahme.

- Der Mieter gewährleistet eigenen, ausreichenden Inventarversicherungsschutz, denn die Gebäudeversicherungen sind so bemessen, dass eine vermieterseitige Inventarhaftung auch in Fahrlässigkeitsfällen als ausgeschlossen vereinbart wird, da sich ein etwaiges Vermieterrisiko einer Inventarhaftung in der niedrigen Miethöhe nicht abbildet. 

Komplettvertrag unter 20170220 im Ordner "Dateien"

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