StudioMietvertrag
- Der Mieter gewährleistet ausreichende Schallschutzmaßnahmen zur Wahrung
nachbarlicher Rücksichtnahme.
- Der Mieter gewährleistet eigenen, ausreichenden Inventarversicherungsschutz,
denn die Gebäudeversicherungen sind so bemessen, dass eine vermieterseitige
Inventarhaftung auch in Fahrlässigkeitsfällen als ausgeschlossen vereinbart
wird, da sich ein etwaiges Vermieterrisiko einer Inventarhaftung in der
niedrigen Miethöhe nicht abbildet.
Komplettvertrag unter 20170220 im Ordner "Dateien"