Spatzenschutz
Der dramatische Rückgang von Spatzen führte dazu, dass Haussperlinge und Feldsperlinge in die Vorwarnliste bedrohter Tierarten kamen.
Seitdem gelten für Sperlinge verschärfte Schutzbestimmungen, über die wir mit Fortschritt unseres kleinen Spatzenprojekts ausführlich informieren werden.
Das Wichtigste vorab:
Es ist strafbar, bebrütete Spatzennester zu stören oder zu entfernen.
Wer nicht benutzte Spatzennester entfernen möchte, z.B. wegen anstehender Fassadensanierung, muss sich dafür eine umweltamtliche Genehmigung mitsamt ornithologischem Gutachten einholen, die Bauarbeiten auf die Brutzeiten abstimmen und Ersatz für entfernte Nester garantieren.