Schleichwerbung

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (>> UWG) verlangt von den Medien die erkennbare Trennung von redaktionellen Texten und Werbung >> weiter im Forum

Aber es gibt auch zulässige "Schleichwerbung", wie wir sie machen, wenn wir beispielsweise aus Umweltschutzmotiven für Kleinwagen werben und dann unsere Domain ins Kennzeichen setzen. Oft ist solche Foto-Fälschung aber auch aus Datenschutzgründen geboten.

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