Rechtsfrieden

Rechtsfrieden bezeichnet zum Beispiel, was zivilrechtliche Gerichtsentscheidungen erzielen wollen:

Wer sich um Rechte streitet, soll sich damit abfinden, was Gerichte ihnen dazu sagen. 

Rechtsfrieden
wird also nicht immer gleich "Zufriedenheit" bedeuten müssen, sondern meint "zufrieden sein sollen"

Das kann nur gelingen, wenn das angerufene Gericht hinreichend unbefangen, hinreichend unabhängig ist und das der Entscheidung zugrunde liegende Recht, genügend Rückhalt in der Gesellschaft hat, für die es bestimmt ist, also demokratisch zustande kam und andererseits berechtigte Interessen von demokratischen Minderheiten und Einzelnen nicht verletzt.

In internationalen Angelegenheiten sollte das nicht anders sein: 

Wenn zwei Staaten sich streiten, dann müsste das Weltgericht, also der IGH entscheiden, aber dazu müsste eben auch jeder Staat das Recht haben, den Weltgerichtshof zwecks Entscheidung zwischenstaatlicher Streitigkeiten anzurufen. An solcher Aktivlegitimation fehlt es bislang, weil die  Veto-Mächte des Weltsicherheitsrats in ihrer Macht beschnitten sehen. 

Deshalb Reformforderungen zum Thema >> Internationaler Gerichtshof.

Sven200512

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