Rechtfertigungsgründe

Rechtfertigungsgründe sind Erlaubnistatbestände, die ein an sich verbotenes Handeln im Einzelfall ausnahmsweise gestatten. 

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z.B. >> Notwehr, Befreiungskriege, Verteidigungskriege

Ein Rechtfertigungsgrund entfällt, wenn Unrecht mit Unrecht vergolten wird >> Rache.


allgemeiner >> Erlaubtes

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