Rache, Vergeltung und Selbstjustiz [ Antwort schreiben | Forum ]

von Thomas am 26.Nov.2003 12:00

Wenn mir als Iraker (theoretisch jetzt) die Familie von zwei US - Soldaten umgebracht wird, dann ist es legitim, wenn ich die beiden umbringe. Das ist Vergeltung. Wenn ich aber die Familien von den beiden Soldaten umbringen würde, das wäre eine Fortsetzung des Unrechts und ich wäre nicht besser als sie.  ...
von Sven Redaktion am 26.Nov.2003 13:52


Hallo Thomas,

der Vergeltungsgedanke ist Teil eines jeden Rechtssystems, aber strikt von der Rache zu trennen.

Es gilt zurecht als Fortschritt der Aufklärung, dass die Rache als "niedriger Beweggrund"  gewertet wird.

Unterschiede zwischen Rache und strafrechtliche Vergeltung sind wie folgt konzeptioniert:

1. die Rache steht für verbotene Selbstjustiz,

2. die strafrechtliche Vergeltung steht für ein ordentliches Gerichtsverfahren, in dem sich die Beschuldigten verteidigen können,

3. die Rache steht für ein Rechtsverständnis, dessen moralische Reaktion sich auf die niedrige Ebene der moralischen Angriffs begibt = die Logik "Auge um Auge" wird in ihrer moralischen Absurdität deutlich, wenn man sie mit "Vergewaltigung um Vergewaltigung" vergleicht.

4. Zur Vergeltung genügt, dass der Täter im Verhältnis seiner Tat schlechter gestellt wird gegenüber einem rechtstreuem Verhalten: "Wie konnte ich nur ..." ist besser als "Wie Du mir, so ich Dir".

Letzterer Spruch taugt allerdings als Maßstab für die Erkundung gerechtem Verhaltens, wonach niemand einem anderen zumute, was er sich selbst nicht zumuten würde oder jedermann zumuten dürfte = vgl. "Kategorischer Imperativ".

Für die Vergeltung von Unrecht gilt jedoch der Grundsatz, wonach das Recht auch in Begegnung mit dem Unrecht höherer Moralität verpflichtet bleibt, damit sie nicht absinkt.

Man könnte sagen: "Das Recht begegnet dem Unrecht mit einem moralischen Korrektiv."

Moralische Laien wie George W. Bush und andere vertun sich da schnell und eskalieren durch Rache-Denken Konflikte, verderben die Moral und schädigen das Völkerrecht.

Die Rache ist "niedrig" wie der Hass, wie die Eifersucht, wie der Neid und anderes.

Nichts von all diesen "niedrigen Beweggründen" könnten wir aus der Welt schaffen. Aber aufpassen können wir, dass die "niedrigen Beweggründe" als solche erkannt und möglichst weitgehend gebannt werden.

Ich danke Dir für Deinen Einwand, denn Du bist mit ihm sicherlich nicht allein.

Grüße von Sven

DISKUSSION

Rache   Ideale.de   Dialog-Lexikon