Zum Papst-Attentat vom 13. Mai 1981

Wenn am Attentat auf den Papst tatsächlich der DDR-Geheimdienst beteiligt war, so sollte das für die Generalbundesanwaltschaft Veranlassung zu weiteren Untersuchungen sein.


Untersuchung des Attentats auf Papst Johannes Paul II.

Ein Untersuchungsausschuss des italienischen Parlaments schlussfolgert, dass der ehemalige sowjetischen Staats- und Parteichef Leonid Breschnjew Auftragtraggeber des Mordanschlags vom 13.Mai 1981 auf dem Petersplatz war, bei dem Papst Johannes Paul II. lebensgefährlich verletzt wurde.

Der Untersuchungsausschuss stützt seine Feststellungen auf Recherchen in Archiven des sowjetischen Geheimdienstes.
Auch die Geheimdienste der DDR und Bulgariens seien involviert gewesen.

Motiv könnte die antikommunistische Politik des Papstes aus Polen gewesen sein, die maßgeblich für den Wandel in Polen war und den sukzessiven Zusammenbruch des unter sowjetischer Vorherrschaft stehenden Ostblocks einleitete.

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Schon früher gab es gerichtliche Untersuchungen in Richtung der sozialistischen Staaten, was diese stets als "Provokation" zurückwiesen.
Aus Mangel an Beweisen wurde das Strafverfahren gegen einen Bulgaren eingestellt.
Der Papst erklärte im Mai 2002, dass er "nie an eine bulgarische Spur geglaubt" habe, aber wie gut waren seine Informationen und wie gut die etwaigen Spurenverwischer?

Verurteilt wurde der türkische Mehrfachkriminelle und unmittelbare Attentäter Mehmed Ali Agca. Dieser sollte vor wenigen Wochen freikommen, was jedoch durch politische Interventionen verhindert wurde. Ali Agca befindet sich in einem türkischen Gefängnis.

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Der bulgarische Außenminister dementierte inzwischen. Es fragt sich allerdings, ob dieses Dementi unter Einbeziehung italienischer Berichtsdetails gestützt ist oder ob bloße Sorge um das nationale Ansehen Grund für das m.E. zu rasche Dementi ist.

Russland und Bulgarien sollten in dieser Angelegenheit nicht national rumkaspern.

Wenn am Attentat auf den Papst tatsächlich der DDR-Geheimdienst beteiligt war, so sollte das für die Generalbundesanwaltschaft Veranlassung zu weiteren Untersuchungen sein.

-sven-
04.03.2006       >> DISKUSSION
 

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