Oktoberfestattentat

26. September 1980 >> Oktoberfestanschlag

Deutscher Bundestag Drucksache 16/13305

16. Wahlperiode 04. 06. 2009

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Jerzy Montag, Volker Beck (Köln),

Monika Lazar, Silke Stokar von Neuforn, Wolfgang Wieland, Josef Philip Winkler

und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Oktoberfest-Attentat – Stasi-Notizen und Indizien betreffend einer Beteiligung

der „Wehrsportgruppe Hoffmann“ sowie Verbindungen zu „Gladio“

Am 26. September 1980 tötete eine versteckte Bombe auf dem Münchener

Oktoberfest 13 Menschen und verletzte 219 weitere teilweise schwer. Ob der

dabei selbst getötete Neonazi Gundolf Köhler die Tat allein beging oder mit

gleichgesinnten Hintermännern, ist bis heute umstritten – trotz langer Ermittlungen

u. a. des Generalbundesanwalts in diesem Komplex.

Soweit dazu nachstehend Erkenntnisse deutscher Behörden erfragt werden,

möge die Bundesregierung primär eigene Erkenntnisse und Maßnahmen sowie

solche ihres nachgeordneten Bereichs mitteilen, ferner jedoch entsprechend,

soweit ihr Erkenntnisse bzw. Maßnahmen von Länderbehörden bekannt sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Oktoberfest-Attentat

1. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass sich bei den der „Bundesbeauftragten

für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen

Deutschen Demokratischen Republik“, nachfolgend „BStU“ genannt

vorliegenden Stasi-Unterlagen die internen Einschätzungen zweier anonymisierter

Staatssekretäre des Bundesministeriums des Innern zum

Oktoberfest-Attentat finden, wonach „der Bombenanschlag durch rechtsextremistische

Kreise inszeniert worden ist“ (vgl. von Heymann, Die

Oktoberfest-Bombe, Berlin 2008, S. 64)?

b) Wie lauten die Namen der Staatssekretäre, die zu dieser Einschätzung

kamen?

c) Warum sind sie zu dieser Einschätzung gekommen, und auf welche

Grundlagen stützen sich ihre Aussagen?

d) Welche rechtsextremistischen Kreise sind konkret gemeint?

e) Was ist präzise mit der Aussage „inszeniert“ gemeint?

f) Bedeutet das, dass im Bundesministerium des Innern Erkenntnisse vorliegen,

dass – anders als später offiziell behauptet – mehrere Personen am

Attentat auf das Münchner Oktoberfest beteiligt waren und Gundolf

Köhler somit das Attentat nicht als Einzeltäter begangen hat?

2. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass sich sowohl in Presseveröffentlichungen

(vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 78) wie auch in den StasiDrucksache

16/13305 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Akten (vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 110) Hinweise finden, dass das

bayerische Landeskriminalamt (LKA) kurz nach dem Anschlag das Angebot

des Bundeskriminalamts (BKA) vergeblich zurückgewiesen hat,

zur Unterstützung der Ermittlungen vor Ort BKA-Beamte nach München

zu entsenden?

b) Warum hat das LKA Bayern das Angebot des BKA zunächst zurückgewiesen?

c) Wieviele Beamte entsandte das BKA schließlich doch noch nach München

zur „Soko Theresienwiese“, und was waren deren Aufgaben?

d) Hat das BKA über seine Mitwirkung an der „Soko Theresienwiese“

hinaus weitere, eigene Ermittlungen angestellt, und welche waren das?

e) Sind die damals beim BKA gewonnenen Erkenntnisse und angelegten

Akten bis heute erhalten?

3. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass laut Presseveröffentlichungen der

damalige Generalbundesanwalt Kurt Rebmann am Tag nach dem Anschlag

24 Mitglieder der „Wehrsportgruppe Hoffmann“ vernehmen ließ

(vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 78)?

b) Wer waren diese 24 Personen?

c) Was war das Ergebnis dieser Vernehmungen?

d) Sind die Vernehmungsprotokolle bis heute erhalten?

4. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass laut Presseveröffentlichungen die

italienische Justiz nach dem Anschlag rund 20 Rechtsextremisten in Italien

wegen des Verdachts einer Mittäterschaft festgenommen wurden

(vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 79)?

b) Wer waren diese Personen?

c) Haben sich hier Verdachtsmomente erhärtet?

d) Hat die italienische Justiz den deutschen Behörden in diesem Zusammenhang

Ermittlungsergebnisse/Vernehmungsprotokolle übermittelt?

e) Welchen Inhalts waren diese Informationen?

f) Haben auch deutsche Ermittler an Vernehmungen und Ermittlungen in

Italien oder in anderen Staaten teilgenommen?

5. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass laut Presseveröffentlichungen der

damalige bayerische Innenminister Gerold Tandler (CSU) am Tag nach

dem Anschlag folgendes ausgesagt hat: „Alle Ermittlungen sprechen dafür,

dass die Angehörigen der Wehrsportgruppe Hoffmann schuld sind an

diesem Massenmord auf der Wies’n.“ (vgl. Die Oktoberfest-Bombe,

S. 79)?

b) Auf welche Erkenntnisse aus den Ermittlungen bezog sich hier Gerold

Tandler konkret?

c) Woher stammten diese Erkenntnisse?

d) Wie ist Gerold Tandler in den Besitz dieser Ermittlungsergebnisse gekommen?

e) Von welchen Angehörigen der „Wehrsportgruppe Hoffmann“ ist hier die

Rede?

6. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass laut Presseveröffentlichungen sich

am Tag nach dem Attentat eine Frau mit französischem Akzent anonym

telefonisch bei mehreren Zeitungen mit den Worten „Wir sind die Rechten

von Bologna“ zu dem Anschlag bekannte (vgl. Die Oktoberfest-

Bombe, S. 79)?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13305

b) Ist den deutschen Behörden heute bekannt, wer diese Frau war?

c) Liegen den deutschen Behörden Erkenntnisse vor, die einen Zusammenhang

zwischen dem Anschlag von Bologna vom 2. August 1980 mit dem

Oktoberfest-Attentat vom 26. September 1980 nahelegen?

d) Haben deutsche Behörden diesbezüglich Ermittlungen angestellt, um dieser

Frage nachzugehen?

7. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass laut Presseveröffentlichungen die

Polizei kurz nach dem Anschlag auf das Oktoberfest die Häuser von

20 bis 30 Angehörigen der „Wehrsportgruppe Hoffmann“ in Bayern,

Hessen und Baden-Württemberg durchsuchte (vgl. Die Oktoberfest-

Bombe, S.83)?

b) Ist der Bundesregierung bekannt, dass bis Mitte November 1980 die

Behörden nach Aussagen von Generalbundesanwalt Kurt Rebmann rund

90 Zeugen aus dem Umfeld von Gundolf Köhler befragten und auch in

Österreich, der Schweiz und England ermittelten (vgl. Die Oktoberfest-

Bombe, S. 88 f.)?

c) Wer waren diese Personen und Zeugen?

d) Was haben die Durchsuchungen bzw. die Vernehmungen dieser Personen

ergeben?

e) Sind die Vernehmungsprotokolle bis heute erhalten?

f) Wo sind sie aufbewahrt?

g) Was haben die Ermittlungen in Österreich, der Schweiz und England ergeben?

8. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass laut Aussagen von Generalbundesanwalt

Kurt Rebmann beim Durchsuchen des Wohnhauses der Eltern des

mutmaßlichen Attentäters Gundolf Köhler eine Reihe von Chemikalien

gefunden wurden (vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 84)?

b) Welche Chemikalien waren das?

c) Waren diese zur Herstellung von Sprengstoff geeignet?

d) Sind exakt diese Chemikalien im Rahmen polizeilicher Untersuchungen

zweifelsfrei und ausschließlich als diejenigen festgestellt worden, die

zum Bau der Oktoberfest-Bombe benutzt worden sind?

e) Oder haben die polizeilichen Ermittlungen Aussagen von Angehörigen

Gundolf Köhlers erhärtet, dass diese Chemikalien aus der Zeit des Chemiestudiums

eines Bruders von Gundolf Köhler stammten und nicht zum

Bau der Oktoberfest-Bombe verwendet wurden?

f) Welche Erkenntnisse liegen den deutschen Behörden vor, die zweifelsfrei

belegen, dass Gundolf Köhler selbst am Bau der Bombe beteiligt war?

g) Beweisen diese Erkenntnisse, dass Gundolf Köhler die Bombe völlig

alleine und ohne fremdes Zutun gebaut hat?

9. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass Karl-Heinz Hoffmann in seinem

Roman „Verrat und Treue“ sehr detailliert beschreibt, wie die Bombe von

München elektrisch mittels Fernzündung gezündet worden sein soll (vgl.

Die Oktoberfest-Bombe, S. 324), und der Zündmechanismus der echten

Bombe bis heute ungeklärt sein soll?

b) Ist der Bundesregierung bekannt, dass Karl-Heinz Hoffmann desWeiteren

beschreibt, dass der im Buch „Hunold Koller“ genannte Attentäter

Gundolf Köhler die Bombe auf einem Waldparkplatz nahe Tübingen von

einem „Walter Dressel“ entgegengenommen haben soll (vgl. Die Oktoberfest-

Bombe, S. 322 ff.)?

Drucksache 16/13305 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

c) Haben deutsche Behörden den Roman von Karl-Heinz Hoffmann dahin

gehend untersucht, ob hier möglicherweise Täterwissen in Bezug auf

das Oktoberfest-Attentat verarbeitet worden sein könnte oder ob die

Schilderungen rein fiktiver Natur sind?

d) Haben deutsche Behörden untersucht, ob der Name „Walter Dressel“

ein Pseudonym des militanten Neonazis W. K. darstellen könnte?

e) Haben deutsche Behörden W. K. nach dem Anschlag von München vernommen?

f) Haben deutsche Behörden untersucht, ob der in Karl-Heinz Hoffmanns

Roman „Bebenburg“ genannte Ort in Wirklichkeit „Bebenhausen“

heißen könnte?

g) Ist ein tatsächlich bei Bebenhausen bestehenderWaldparkplatz auf mögliche

Spuren eines Bombenverstecks hin untersucht worden?

10. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass sich in den bei der BStU vorliegenden

MfS-Unterlagen (MfS – Ministerium für Staatssicherheit) ein

neunseitiges Papier befindet, in dem die „Wehrsportgruppe Hoffmann“

die Tatbeteiligung am Oktoberfest-Attentat abstreitet und das Papier im

Nahen Osten kurz nach dem Anschlag von München verfasst worden

sein soll (vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 325 ff.)?

b) Ist den deutschen Behörden dieses Papier bekannt?

c) Haben deutsche Behörden dieses Papier auf mögliches Täterwissen in

Bezug auf den Oktoberfest-Anschlag hin untersucht?

d) Ist der Bundesregierung bekannt, dass in dem Schreiben auch davon die

Rede ist, dass die „Wehrsportgruppe Hoffmann“ Kontakte zu einer im

Süden des Iran aktiven Gruppe unterhalten haben soll (vgl. Die Oktoberfest-

Bombe, S. 326 ff.)?

e) Ist den deutschen Behörden bekannt, ob und zu welcher iranischen

Organisation die „Wehrsportgruppe Hoffmann“ Kontakte unterhalten

haben will?

11. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass bei einem Mitglied der „Wehrsportgruppe

Hoffmann“ laut Aussagen von Generalbundesanwalt Kurt

Rebmann ein Kilogramm hart gegossenen Sprengstoffs militärischer

Herkunft gefunden worden ist (vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 84)?

b) Um welche Art Sprengstoff handelte es sich dabei genau?

c) Ist der Sprengstoff identisch mit dem gewesen, der zum Bau der Bombe

von München verwendet wurde?

d) Woher genau stammte dieser aufgefundene militärische Sprengstoff?

e) Wie kam das Mitglied der „Wehrsportgruppe Hoffmann“ in den Besitz

dieses Sprengstoffs?

f) Musste sich diese Person wegen des Besitzes dieses Sprengstoffs vor

Gericht verantworten, und wenn ja, wie hoch war das Strafmaß?

12. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass laut Presseveröffentlichungen

nach dem Anschlag mehrere Schausteller des Oktoberfests übereinstimmend

ausgesagt haben, dass sie etwa zehn Minuten vor dem Anschlag

eine weiße und wenige Sekunden vor dem Anschlag eine rote Leuchtrakete

haben aufsteigen sehen (vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 85 f.)?

b) Sind Reste dieser Raketen bei der Spurensuche am Tatort sichergestellt

worden?

c) Sind die Vernehmungsprotokolle erhalten, in denen die Zeugen diese

Raketen beschreiben?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/13305

d) Hat die Polizei ermittelt, wer diese Raketen abgefeuert hat und warum

dies geschah?

13. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass laut Presseveröffentlichungen bei

den Ermittlungen zum Anschlag etwa 1 800 Zeugen vernommen wurden,

1 500 Beweisstücke sichergestellt und 100 Gutachten erstellt wurden

(vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 89)?

b) Sind die Unterlagen mit den Zeugenaussagen erhalten?

c) Wenn ja, wo sind diese gelagert?

d) Sind die 1 500 Beweisstücke erhalten?

e) Falls ja, wo sind diese gelagert?

Falls nein, sind Unterlagen erhalten, die diese Beweisstücke auflisten

und beschreiben?

f) Sind darüber hinaus Fotos der Beweisstücke erhalten?

g) Wo sind diese Unterlagen gelagert?

h) Zu welchen Aspekten im Zusammenhang des Bombenanschlags von

München sind die erwähnten 100 Gutachten erstellt worden?

i) Sind diese 100 Gutachten erhalten?

j) Wo sind sie gelagert?

14. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass laut Presseveröffentlichungen

mindestens ein Zeuge ausgesagt hat, dass eine zweite Bombe existiert

hatte (vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 90)?

b) Wer ist dieser Zeuge?

c) Hat sich seine Aussage als glaubwürdig erwiesen?

d) Falls ja, ist den Behörden der Verbleib der zweiten Bombe sowie deren

Herkunft bekannt?

e) Ist diese zweite Bombe aufgefunden worden?

15. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass Medien recherchiert haben, dass

eine Reihe von Zeugen Gundolf Köhler am Tattag sowie in der Zeit

davor mit weiteren Personen in München gesehen haben soll (vgl. Die

Oktoberfest-Bombe, S. 90 ff.)?

b) Haben die Behörden diese Zeugenaussagen überprüft?

c) Falls die Aussagen zutreffen, konnten die Behörden die Identität der

Personen ermitteln, mit denen Gundolf Köhler Kontakt gehabt haben

soll?

d) Wer waren diese Personen?

e) Waren diese Personen Mitglieder der „Wehrsportgruppe Hoffmann“?

f) Waren diese Personen Mitglieder anderer Organisationen?

g) Waren diese Personen deutsche Staatsbürger?

16. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass sich in den bei der BStU vorliegenden

Stasi-Unterlagen eine Information der Hauptabteilung XXII des

MfS findet, in dem ausführlich eine „Aktion Wandervogel“ mehrerer

deutscher Landesämter für Verfassungsschutz (LfV) beschrieben ist?

b) Ist der Bundesregierung bekannt, dass an dieser Aktion demzufolge die

LfVs von Bayern, Baden-Württemberg und Hessen beteiligt gewesen

sein sollen, diese „Aktion Wandervogel“ 22 Stunden vor dem Attentat

Drucksache 16/13305 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

in München begonnen und sich gegen Mitglieder der „Wehrsportgruppe

Hoffmann“ gerichtet haben soll (vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 133 ff.)?

c) Sind die Informationen des MfS zutreffend?

d) Falls ja, was war Sinn und Zweck dieser „Aktion Wandervogel“?

e) Was war der Hintergrund dieser Aktion?

f) Welche möglichen Erkenntnisse über die „Wehrsportgruppe Hoffmann“

waren ihr Auslöser?

g) Woher stammten diese Erkenntnisse, und welchen Inhalt hatten sie?

h) Gegen welche Personen richtete sich die „Aktion Wandervogel“ genau?

i) Warum waren drei LfVs daran beteiligt?

j) Wie erklärt sich insbesondere der Beginn der „Aktion Wandervogel“

ziemlich genau 22 Stunden vor dem Anschlag in München?

k) Wieviele Mitarbeiter der drei LfVs waren daran beteiligt?

l) Ist der Bundesregierung bekannt, dass laut der polizeilichen Ermittlungen

Gundolf Köhler am Tattag aus Baden-Württemberg nach München

gefahren sein soll?

Haben die an der „Aktion Wandervogel“ beteiligten Kräfte des LfV

Baden-Württemberg Gundolf Köhler bei seiner Fahrt beschattet?

m)Haben die Mitarbeiter des baden-württembergischen LfV möglicherweise

noch weitere bzw. andere Personen aus dem Umfeld der „Wehrsportgruppe

Hoffmann“ aus Baden-Württemberg beschattet?

n) Welche Personen waren das?

o) Ist der Bundesregierung bekannt, dass laut den Stasi-Akten zu dieser

Aktion davon die Rede ist, dass die LfVs „möglicherweise Kenntnis

über geplante Handlungen dieser Organisation (der Wehrsportgruppe

Hoffmann) hatten“?

Welche Handlungen sind damit gemeint?

p) Lagen den drei LfVs möglicherweise Kenntnisse vor, dass die „Wehrsportgruppe

Hoffmann“ einen Anschlag in München planen könnte?

q) Stammen diese Informationen möglicherweise vom damaligen Verfassungsschutz-

V-Mann W. B., der am Tattag in einem Auto-Konvoi der

„Wehrsportgruppe Hoffmann“ unterwegs war?

17. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass W. B. sich nach dem Attentat mit

anderen Mitgliedern der „Wehrsportgruppe Hoffmann“ in den Libanon

abgesetzt hat und im Oktober 1980 er gegenüber einem Angestellten der

Bar im Hotel Byblos in Damaskus ausgesagt haben soll, am Attentat

von München beteiligt gewesen zu sein?

b) Ist der Bundesregierung bekannt, dass er auch von einer zweiten

Bombe, die auf dem Fest platziert gewesen sein soll, gesprochen hat und

diese Aussagen des V-Mannes W. B., beim bayerischen LKA für Terrorismus

(Dezernat 73) überprüft und für glaubwürdig befunden wurde

(vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 282 ff.)?

c) Ist der Bundesregierung bekannt, dass in einem entsprechenden Protokoll

sich auch der Vermerk: „Hier ist von anderer Seite bekannt geworden,

dass sich Hoffmann selbst im Libanon bei den Palästinensern damit

brüstete, mit seiner Gruppe den Anschlag verübt zu haben.“ findet (vgl.

Die Oktoberfest-Bombe, S. 283)?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/13305

d) Liegen den deutschen Behörden Informationen vor, dass am 26. September

1980 eine zweite Bombe auf dem Oktoberfest platziert gewesen

ist?

e) Ist diese Bombe aufgefunden worden?

f) Aus welcher Quelle stammen die Aussagen, dass sich Karl-Heinz Hoffmann

gegenüber Palästinensern geäußert haben soll, mit seiner Gruppe

den Anschlag von München verübt zu haben?

Sind die deutschen Behörden diesen Hinweisen nachgegangen?

g) Stammen diese Aussagen möglicherweise von dem damaligen Rechtsextremisten

U. A., der ausweislich der bei der BStU vorliegenden Unterlagen

gegenüber dem MfS ausgesagt haben soll, nach dem Attentat

auf das Oktoberfest bei der „Soko Theresienwiese“ in München gewesen

zu sein, wo er nach eigenen Worten „sehr viel dort erfahren und

gehört“ (vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 314) haben will?

h) Warum hatte U. A. Kontakt mit der „Soko Theresienwiese“?

i) War er als Zeuge vorgeladen worden?

j) Was hat er dort ausgesagt?

k) Was ist den deutschen Behörden über den heutigen Aufenthaltsort von

U. A. bekannt?

l) Ist der Bundesregierung bekannt, dass laut Presseveröffentlichungen

U. A. als BND-Agent tätig gewesen sein soll (vgl. Die Oktoberfest-

Bombe, S. 295 ff.)?

m)Treffen diese Veröffentlichungen zu, dass U. A. Agent des BND gewesen

ist?

18. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass ausweislich der u. a. durch Presseveröffentlichungen

bekannt gewordenen Fakten die Oktoberfest-

Bombe aus einem Feuerlöscher bestand, in dessen Inneren sich eine

Granathülle englischer Herkunft befand?

b) Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Raum zwischen Feuerlöscher

und Granathülle mit Nägeln, Schrauben, Muttern und anderen Metallstücken

gefüllt war, um die Splitterwirkung zu erhöhen?

c) Ist der Bundesregierung bekannt, dass laut Aussagen von Generalbundesanwalt

Kurt Rebmann es sich beim verwendeten Sprengstoff um

selbst hergestellten Sprengstoff mit der Wirkung von TNT handelte?

d) Ist der Bundesregierung bekannt, dass bei der Rekonstruktion der am

Tatort sichergestellten Bombensplitter sich auch Stanzzeichen des Feuerlöschers

rekonstruieren ließen?

e) Ist der Bundesregierung bekannt, dass laut der bei der BStU aufgefundenen

Stasi-Akten ein Teil der Stanzzeichen aus den Buchstaben „EER“

bestand und ebenso die Polizei ein Stück Elektrokabel sicherstellte und

neben der in einem Kunststoffbeutel verpackten Bombe Gundolf Köhler

laut Zeugenaussagen auch ein kleines Kinderköfferchen bei sich trug

(vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 150 ff.)?

f) Konnte eingedenk dessen, dass Feuerlöscher amtlich mit einer Nummer

registriert sind, anhand der rekonstruierten Stanzzeichen des Feuerlöschers

dessen Herkunft zweifels frei geklärt werden?

g) Was bedeuten die Stanzzeichen „EER“?

h) War der Feuerlöscher zuvor gestohlen worden?

Drucksache 16/13305 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

i) Falls ja, wann, und wo ist er gestohlen worden?

j) Ist den Behörden bekannt, wer den Feuerlöscher beschafft hat?

k) Kommt Gundolf Köhler als Beschaffer des Feuerlöschers eindeutig in

Betracht, oder ist das zeitlich und räumlich zweifelsfrei auszuschließen?

l) Was haben die Untersuchungen zum Sprengstoff ergeben?

m)Hat es sich dabei tatsächlich um selbst hergestelltes TNT oder einen

selbst hergestellten Sprengstoff ähnlich brisanter Wirkung gehandelt?

n) Falls ja, wo ist dieses TNT oder der vergleichbare Sprengstoff hergestellt

worden?

o) Sind in der Wohnung von Gundolf Köhler Spuren exakt dieses Sprengstoffs

gefunden worden?

p) Hat die Polizei ermittelt, wer den Sprengstoff der Bombe von München

hergestellt hat?

q) Falls der Sprengstoff nicht selbst hergestellt war, was für Sprengstoff

kam beim Bombenbau zum Einsatz, und woher stammte er?

r) Woher stammte die englische Granathülle?

s) Hat die Polizei klären können, wie die Bombe gezündet wurde?

t) Ist die Bombe elektrisch gezündet worden?

u) Ist die Bombe durch Fernzündung gezündet worden?

v) Sind Reste der Sprengkapsel gefunden worden, mit der der Sprengstoff

der Bombe gezündet worden ist?

w)Woher stammte diese Sprengkapsel?

x) Sind bei Durchsuchungen weitere baugleiche Sprengkapseln bei Mitgliedern

der „Wehrsportgruppe Hoffmann“ gefunden worden?

y) Was ist der Polizei über das Kinderköfferchen bekannt, das Gundolf

Köhler bei sich getragen haben soll?

19. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass sich in den bei der BStU vorliegenden

Stasi-Unterlagen auch ein Sprengversuch findet, den die Stasi

mit einer von Neonazis in Westberlin beschafften Bombe durchführte?

b) Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Bombe aus Beständen der

„NSDAP-Ortsgruppe Berlin“ stammen soll und einige Ähnlichkeiten

mit der Oktoberfest-Bombe aufweist?

c) Ist der Bundesregierung bekannt, dass in den Stasi-Papieren davon die

Rede ist, dass zur Herstellung dieser Bombe spezielle Kenntnisse notwenig

waren, die auf mögliche Verbindungen von Neonazis zu militärisch

ausgebildeten Personen hindeuten, die Bombe selbst sollte aber

auch von einem „Nichtfachmann“ gezündet werden können (vgl. Die

Oktoberfest-Bombe, S. 170 ff.)?

d) Was ist den deutschen Behörden über diesen Sprengversuch der Stasi

bekannt?

e) Woher stammt die erwähnte Bombe, und wer hat sie gebaut?

f) Was für ein Sprengstoff befand sich in ihrem Inneren?

g) Hat es sich hier um militärischen Sprengstoff gehandelt?

h) Woher stammte dieser Sprengstoff?

i) Sind den deutschen Behörden Verbindungen westdeutscher Neonazis zu

Personen mit militärischer Ausbildung bekannt?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/13305

j) Sind den deutschen Behörden Neonazis mit militärischer Ausbildung,

vor allem einer Ausbildung im Sprengen bekannt?

k) Wer sind diese Personen?

l) Ist den deutschen Behörden bekannt, wo diese Personen ihre Sprengkenntnisse

erworben haben?

II. Wehrsportgruppe Hoffmann

20. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass laut Presseveröffentlichungen

Karl-Heinz Hoffmann 1972 den Auftrag erhalten hat, Schilder für das

Olympiagelände in München für die Olympischen Sommerspiele 1972

in dieser Stadt anzufertigen (vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 175)?

b) Wer hat Karl-Heinz Hoffmann diesen Auftrag erteilt?

c) War Karl-Heinz Hoffmann hierfür auch auf dem Olympiagelände direkt

beschäftigt?

d) War Karl-Heinz Hoffmann zum Zeitpunkt der Geiselnahme israelischer

Sportler durch ein palästinensisches Terror-Kommando auf dem Olympiagelände?

e) Hatte Karl-Heinz Hoffmann zu diesem Zeitpunkt bereits Kontakte zu

Palästinensern oder mutmaßlichen deutschen Unterstützern dieser Aktion

wie beispielsweise U. A. oder anderen (vgl. Die Oktoberfest-Bombe,

S. 180, 296 ff., 314, 287 ff.)?

21. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass 1974 der Bayerische Verwaltungsgerichtshof

in einem Urteil gegen Karl-Heinz Hoffmann festgestellt

hat, dass Karl-Heinz Hoffmann „bei ihm günstig erscheinender

Gelegenheit seine Truppe einsetzt, dabei selbstverständlich Waffen verwendet

und den offenen Kampf mit politisch Andersdenkenden sucht“

(vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 175)?

b) Ist damals auch aufgrund dieses Urteils erwogen worden, die „Wehrsportgruppe

Hoffmann“ als terroristische Vereinigung im Sinne des

§ 129a des Strafgesetzbuchs (StGB), zu verbieten?

22. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass 1976 das mutmaßliche Mitglied

der „Wehrsportgruppe Hoffmann“, der damalige Bundeswehrgefreite

D. E., einen Sprengstoffanschlag verübt hat (vgl. Die Oktoberfest-

Bombe, S. 176)?

b) Ist damals auch aufgrund dieses Anschlags erwogen worden, die „Wehrsportgruppe

Hoffmann“ als terroristische Vereinigung gemäß § 129a

StGB zu verfolgen?

c) Hält die Bundesregierung – nachdem das Bundesministerium des Innern

die „Wehrsportgruppe Hoffmann“ schließlich am 30. Januar 1980 verbot,

allerdings nicht als terroristische Vereinigung im Sinne des § 129a

StGB einstufte – auch heute noch an der letztgenannter Auffassung fest?

23. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass laut Aussagen des damaligen Leiters

der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Nürnberg-Fürth, Oberstaatsanwalt

Dr. Rudolf Brunner, 1981 „schlüssige Beweise“ vorgelegen

wurden, dass die „Wehrsportgruppe Hoffmann“ einen Nürnberger

Staatsanwalt sowie möglicherweise weitere Personen ermorden wollte?

b) Ist der Bundesregierung bekannt, dass der betreffende Staatsanwalt 141

Haftbefehle gegen „Wehrsportgruppe Hoffmann“-Mitglieder unterschrieben

haben soll (vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 180)?

Drucksache 16/13305 – 10 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

c) Wer war der Staatsanwalt, den die „Wehrsportgruppe Hoffmann“ mutmaßlich

ermorden wollte?

d) Welche Beweise hierfür lagen dem Landgericht Fürth vor?

e) Wer waren die 141 Personen, gegen die Haftbefehle vorlagen?

24. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass laut Presseberichten Karl-Heinz

Hoffmanns Lebensgefährtin F. B. im Jahr 1977, Karl-Heinz Hoffmann

für 60 000 DM das Schloss Ermreuth als Hauptquartier der „Wehrsportgruppe

Hoffmann“, das im Dritten Reich als Kreisführerschule der

NSDAP gedient hatte, erworben hat (vgl. Die Oktoberfest-Bombe,

S. 181)?

b) Ist bekannt, woher das für den Kauf des Schlosses verwandte Geld

stammte?

25. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass die „Wehrsportgruppe Hoffmann“

Kontakte zu etwa 80 verschiedenen rechtsextremen Organisationen

im In- und Ausland unterhielt (vgl. Die Oktoberfest-Bombe,

S. 183)?

b) Welche 80 rechtsextremen Organisationen waren das im Einzelnen?

26. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass Karl-Heinz Hoffmann selbst in

seinem Propagandablatt „Kommando“ schrieb, dass die „Wehrsportgruppe

Hoffmann“ nach zwei Jahren so genannter geistiger und organisatorischer

Vorarbeit 1974 gegründet worden sei (vgl. Die Oktoberfest-

Bombe, S. 183)?

b) Was ist den deutschen Behörden über diese Vorbereitungsphase der

„Wehrsportgruppe Hoffmann“ bekannt?

c) Wer war an dieser Aufbauarbeit beteiligt?

d) Aus welchen Quellen bezog Karl-Heinz Hoffmann die für den Aufbau

seines umfangreichen Fuhrparks samt paramilitärischer Ausrüstung und

Waffen verwendeten Finanzmittel ?

e) Ist bekannt, bei welchen Unternehmen die „Wehrsportgruppe Hoffmann“

ihre Uniformen und Abzeichen herstellen ließ und wer diese

finanzierte (vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 183 ff.)?

f) Wie ist Karl-Heinz Hoffmann in den Besitz ausgemusterter Bundeswehrfahrzeuge

gelangt, durch deren Verkauf er einen Teil seiner Kosten

bestritten haben soll?

Wo hat er sie erworben?

g) Wer gehörte dem so genannten Freundeskreis der „Wehrsportgruppe

Hoffmann“ an, der einen Teil von Karl-Heinz Hoffmanns „Wehrsportgruppe

Hoffmann“-bedingten Kosten bezahlt haben soll (vgl. Die Oktoberfest-

Bombe, S. 189), und wie viel Geld erhielt Karl-Heinz Hoffmann

so?

27. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass laut Unterlagen der BStU der

frühere V-Mann des Verfassungsschutzes, P. W., mindestens einmal mit

Geldern des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) einen VW-Bus

für die „Wehrsportgruppe Hoffmann“ erworben haben soll (vgl. Die

Oktoberfest-Bombe, S. 191, 494)?

b) Warum hat das BfV P. W. damit beauftragt, mit Geldern des BfV einen

VW-Bus für die „Wehrsportgruppe Hoffmann“ zu kaufen?

c) Hat das BfV darüber hinaus noch weitere Gelder an die „Wehrsportgruppe

Hoffmann“ vermittelt, und gegebenenfalls wie viel?

d) Welches Ziel hat das BfV damit verfolgt?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/13305

28. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass laut Presseberichten die Polizei

bei Durchsuchungen in Schloss Ermreuth im Juni 1981 eine zündfertige

TNT-Bombe gefunden haben soll und einmal auch zwei Kilogramm

TNT, der in Ziegelsteinen versteckt gewesen sein soll (vgl. Die Oktoberfest-

Bombe, S. 189)?

b) Woher stammte dieses TNT?

c) Welcher Bauart war die mutmaßlich zündfertige TNT-Bombe?

d) Bestehen Parallelen bei der Bauart dieser aufgefundenen Bombe zu der

Bombe, die für das Oktoberfest-Attentat verwendet wurde?

29. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass laut Presseberichten in den Reihen

der „Wehrsportgruppe Hoffmann“ zahlreiche ausländische Agenten

aktiv gewesen sein sollen (vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 192, 198,

200)?

b) Treffen diese Berichte zu?

c) Ist deutschen Behörden bekannt, welche ausländischen Geheimdienste

Agenten in der „Wehrsportgruppe Hoffmann“ im Einsatz hatten?

d) Sind deutschen Behörden die Namen dieser Agenten bekannt?

30. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass auf dem Titelbild des „Wehrsportgruppe

Hoffmann“-Propagandablatts „Kommando“ in der Ausgabe vom

Juli 1979 der mutmaßliche München-Attentäter, Gundolf Köhler zusammenmit

Mitgliedern des„Wehrsportgruppe Hoffmann“-„Sturm 7“ zu

sehen ist (vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 201), und am 2. August 1982

S. W. als Mitglied des „Sturm 7“ nach einer Flucht mit Geiselnahme in

Rodgau (Hessen) Selbstmord begangen und kurz vor seinem Tod sich

selbst bezichtigt hat, am Attentat von München beteiligt gewesen zu sein?

b) Ist der Bundesregierung bekannt, dass laut Presseveröffentlichungen im

Nachrichtenmagazin „Stern“ S. W. aber nach dem Attentat nicht von der

Polizei hierzu vernommen worden sein soll (vgl. Die Oktoberfest-

Bombe, S. 206) und Gundolf Köhler und S. W. sich gekannt haben sollen?

c) Was ist über die Mitgliedschaft und die Aktivitäten von Gundolf Köhler

im „Sturm 7“ bekannt?

d) Treffen die Recherchen des „Stern“ zu, dass S. W. nach dem Attentat

von München nicht von der Polizei vernommen wurde?

31. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass laut vorliegenden Presseberichten

sowie den bei der BStU vorliegenden MfS-Unterlagen Gundolf Köhler

nicht nur zu Karl-Heinz Hoffmann, sondern darüber hinaus u. a. Kontakt

zu A.-H. M. (Anführer „Sturm 7“), H. D. (Gauführer Schwaben der

neonazistischen Wiking-Jugend), U. B. sowie möglicherweise auch

O. H. (u. a. Wehrsportgruppe Schlageter) gehabt haben soll (vgl. Die

Oktoberfest-Bombe, S. 176, 234, 459 ff., 464, 469, 476 f.)?

b) Was ist den deutschen Behörden über die zahlreichen Kontakte von

Gundolf Köhler zu diesen führenden Neonazis der 70er/80er Jahre bekannt?

c) Ist der Bundesregierung bekannt, dass bis heute umstritten ist, inwieweit

O. H. Gundolf Köhler gekannt hat oder nicht, da sich in bei der BStU

vorliegenden Unterlagen hier ein widersprüchliches Bild ergibt (vgl.

Die Oktoberfest-Bombe, S. 459 ff., 464, 469, 474)?

Drucksache 16/13305 – 12 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

d) Ist der Bundesregierung bekannt, dass O. H. gegenüber dem MfS als

Grund für seine Flucht in den Nahen Osten Ende Juli 1980 „vermutete

Repressivmaßnahmen der gegnerischen Kräfte im Zusammenhang mit

seinen Kontakten zu dem Attentäter Gundolf Köhler“ nennt (vgl. Die

Oktoberfest-Bombe, S. 461, 469)?

e) Ist der Bundesregierung bekannt, dass O. H. knapp zwei Monate vor

dem Anschlag in den Nahen Osten gereist ist und sich zum Zeitpunkt

des Attentats auch dort aufgehalten hat?

f) Ist bei den deutschen Behörden daher heute zweifelsfrei geklärt, ob

O. H. nun Gundolf Köhler persönlich gekannt hat oder nicht?

g) Liegen den deutschen Behörden Erkenntnisse vor, die den Schluss nahe

legen, dass O. H. möglicherweise von Anschlagsplänen gegen das Oktoberfest

bereits spätestens im Juli 1980 gewusst haben könnte?

h) Haben deutsche Behörden in diese Richtung ermittelt und O. H. hierzu

befragt?

i) Liegen den deutschen Behörden Erkenntnisse vor, inwieweit O. H. möglicherweise

Kenntnisse über Anschlagspläne gegen das Oktoberfest von

Gundolf Köhler oder möglicherweise von W. K. erhalten haben könnte?

j) Haben deutsche Behörden diesbezüglich Ermittlungen angestellt?

32. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass laut den bei der BStU vorliegenden

MfS-Unterlagen die „Wehrsportgruppe Hoffmann“ nach ihrem Verbot

1980 mindestens noch 1984 mit veränderter Organisationsform im

Untergrund fortgewirkt haben soll und auch eine Kommission der deutschen

Polizei die Mitglieder der „Wehrsportgruppe Hoffmann“ nach

dem Verbot der Gruppe weiterhin beobachtet haben (vgl. Die Oktoberfest-

Bombe, S. 210 ff., 217, 270, 276)?

b) Decken sich diese Erkenntnisse des MfS mit denen deutscher Behörden?

c) Wie lange hat die „Wehrsportgruppe Hoffmann“ im Untergrund fortgewirkt?

d) In welcher Form hat sie weiter bestanden?

e) Welche strafrechtlich relevanten Aktivitäten hat sie entfaltet?

f) Welche Erkenntnisse hat die deutsche Polizei im Rahmen der Kommission

nach dem Verbot der „Wehrsportgruppe Hoffmann“ über die Mitglieder

der Gruppe ermittelt?

33. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass laut den bei der BStU vorliegenden

MfS-Unterlagen das BfV sowie das Bayerische LfV in den Tagen

vor dem Doppelmord an dem jüdischen Verleger Shlomo Levin und seiner

Lebensgefährtin Frida Poeschke am 19. Dezember 1980 mindestens

zwei Observationen gegen Mitglieder der „Wehrsportgruppe Hoffmann“

ausgeführt haben sollen?

b) Ist der Bundesregierung bekannt, dass nach bisherigen Erkenntnissen

U. B. den Mord verübt haben soll und bis heute unklar ist, inwieweit

er Mittäter/Mittäterinnen hatte (vgl. Die Oktoberfest-Bombe,

S. 225 ff.)?

c) Welchen Zweck hatten diese Observationshandlungen des Verfassungsschutzes

wenige Tage vor dem Doppelmord?

d) Welche Ergebnisse haben diese Observationen erbracht?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 13 – Drucksache 16/13305

e) Haben die beiden beteiligten Ämter für Verfassungsschutz Hinweise

erhalten, wonach Mitglieder der „Wehrsportgruppe Hoffmann“ den

Mord an Shlomo Levin und Frida Poeschke oder andere Straftaten

geplant haben?

f) Sind hier möglicherweise gewonnene Erkenntnisse über eventuell

geplante Straftaten der „Wehrsportgruppe Hoffmann“ nicht an die zuständigen

Polizeibehörden weitergegeben worden, die den Mord möglicherweise

hätten verhindern können?

g) Welcher Grund lag vor, dass einmal das BfV und einmal das Bayerische

LfV bei den genannten Observationen tätig wurden?

34. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass zum engen Umfeld der „Wehrsportgruppe

Hoffmann“ auch der so genannte Hochschulring Tübinger

Studenten um A. H. gehörte und er nicht nur offenbar Mitglied eines

CSU-Freundeskreises im Rahmen der „Aktion 4. Partei“ nach dem

Kreuther Trennungsbeschluss, sondern auch ein enger Gefährte von

Karl-Heinz Hoffmann war?

b) Ist der Bundesregierung bekannt, dass Karl-Heinz Hoffmann Gundolf

Köhler an A. H. verwiesen hatte, als Gundolf Köhler Karl-Heinz Hoffmann

wegen des Aufbaus einer eigenen Wehrsportgruppe nachfragte

(vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 55, 234)?

c) Ist der Bundesregierung bekannt, dass A. H. bis in die jüngste Vergangenheit

u. a. für die NPD aktiv war?

d) Welche Details sind über die Kontakte von Gundolf Köhler zu A. H.

bekannt?

Wie lange war A. H. für die „Aktion 4. Partei“ in Tübingen aktiv?

e) Wie kam der damals schon als rechtsradikal bekannte A. H. mit der

„Aktion 4. Partei“ in Kontakt?

f) Ist der Bundesregierung bekannt, dass nach den bei der BStU vorliegenden

MfS-Unterlagen sich A. H. auch an zahlreichen Aktionen gegen die

DDR beteiligt haben soll (vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 237 ff.)?

Was ist den deutschen Behörden über A. H.s Aktionen in diesem Zusammenhang

bekannt?

g) Was ist deutschen Behörden über seine heutigen Aktivitäten im rechtsradikalen

Spektrum bekannt?

h) Ist den deutschen Behörden bekannt, wie H. seine Aktivitäten finanziert?

35. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass laut Presseveröffentlichungen

1974 ein damals 18-jähriger „Christian W.“ an Übungen der „Wehrsportgruppe

Hoffmann“ teilgenommen hat und der heute noch aktive

Hamburger Neonazi Christian Worch später dem Magazin „Spiegel-

Reporter“ in einem Interview bestätigte, dass er offenbar an WehrsportÜbungen

teilgenommen hatte (vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 263 ff.)?

b) Ist den deutschen Behörden bekannt, ob Christian Worch an Übungen

der „Wehrsportgruppe Hoffmann“ teilgenommen hat und Kontakte zu

ihr unterhielt?

36. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass neben dem „Wehrsportgruppe

Hoffmann“-Mitglied U. B. auch andere Mitglieder der „Wehrsportgruppe

Hoffmann“ als Söldner im damaligen afrikanischen Rhodesien

gekämpft haben sollen (vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 94 f., 187, 196,

198, 225, 235, 278, 476)?

Drucksache 16/13305 – 14 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

b) Ist der Bundesregierung bekannt, dass auch die „Wehrsportgruppe Hoffmann“

mehrfach zusammen mit dem Hochschulring Tübinger Studenten

verbotene Söldnerwerbung für Aktivitäten in Rhodesien betrieben

hat?

c) Ist der Bundesregierung bekannt, dass aus den bei der BStU vorliegenden

MfS-Unterlagen hervorgeht, dass sich im September 1981 deutsche

Neonazis in Namibia und Südafrika sowie in einem militärischen Ausbildungslager

nahe der angolanischen Grenze aufgehalten haben sollen?

d) Ist der Bundesregierung bekannt, dass nach diesen Hinweisen zufolge

der südafrikanische Geheimdienst Neonazis aus der Bundesrepublik

Deutschland bei Terroranschlägen gegen Angola miteinbezogen haben

soll (vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 278)?

e) Ist der Bundesregierung bekannt, dass gleichzeitig im Zusammenhang

mit dem „Langemann-Untersuchungsausschuss“ des bayerischen Landtags

durch Berichte im Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ bekannt

geworden ist, dass sich ein so genannter Cercle (auch Cercle Violet), zu

dem auch Franz Josef Strauss gehört haben soll, um eine „Beeinflussung

der Lage in Rhodesien und in Südafrika in einem europäisch-konservativen

Sinn“ bemüht habe?

f) Was ist deutschen Sicherheitsbehörden über die Söldnerwerbung der

„Wehrsportgruppe Hoffmann“ bzw. des Hochschulrings Tübinger Studenten

für Rhodesien bekannt?

g) Wie viele und welche deutschen Neonazis haben in welchem Zeitraum

in Afrika als Söldner gekämpft?

h) Waren den deutschen Sicherheitsbehörden diese Aktivitäten bekannt?

i) Was haben die Behörden dagegen unternommen?

j) Treffen die Erkenntnisse des MfS zu, wonach der südafrikanische Geheimdienst

deutsche Neonazis in Terroranschläge gegen Angola einbeziehen

wollte?

k) Was ist den deutschen Behörden darüber bekannt?

l) Stehen die Aktivitäten der deutschen Neonazis in Afrika in einem Zusammenhang

mit den bekannt gewordenen Aktivitäten des „Cercle“,

dessen Aktivitäten in Afrika u. a. im Rahmen des Langemann-Untersuchungsausschusses

bekannt geworden sind?

m)Sind deutsche Behörden hier möglichen Zusammenhängen nachgegangen?

37. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass nach dem Verbot der „Wehrsportgruppe

Hoffmann“ eine Gruppe deutscher Neonazis aus diesem Umfeld

in den Nahen Osten ausgewichen ist (vgl. Die Oktoberfest-Bombe,

S. 281 ff.)?

b) Ist der Bundesregierung bekannt, dass dort das „Wehrsportgruppe Hoffmann“-

Mitglied K. U. B. über einen längeren Zeitraum hinweg gefoltert

und schließlich ermordet wurde und wegen der Folter im Dezember

1986 gegen einige „Wehrsportgruppe Hoffmann“-Mitglieder Bewährungsstrafen

ergangen sein sollen (vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 286)?

c) Ist der Bundesregierung bekannt, dass laut Aussagen des „Wehrsportgruppe

Hoffmann“-Mitglieds A.-H. M. K. U. B. in der Mordnacht von

Karl-Heinz Hoffmann, U. B. sowie K. H. in einem Auto abgeholt worden

sein soll (vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 286) und bis heute niemand

wegen des Mordes bzw. mutmaßlich gemeinschaftlich begangenen

Mordes an K. U. B. verurteilt worden ist ?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15 – Drucksache 16/13305

d) Ist den deutschen Behörden heute bekannt, wer den Mord an K. U. B.

begangen hat oder am Mord beteiligt gewesen ist?

e) Sind diesbezüglich Strafverfahren eingeleitet worden?

f) Zu welchem Ergebnis haben die Ermittlungen geführt?

g) Liegen den deutschen Behörden, namentlich dem Bundeskriminalamt,

Aussagen von „Wehrsportgruppe Hoffmann“-Mitgliedern oder anderen

Zeugen vor, die über den Tatablauf der Mordnacht Auskunft geben und

den oder die Täter eindeutig und zweifelsfrei bestimmen können?

III. Gladio

38. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass aus den bei der BStU vorliegenden

MfS-Unterlagen hervorgeht, dass offenbar unter Mitwirkung der

CIA „im Zeitraum 1966 bis in die 70er Jahre hinein in Norwegen, Dänemark,

Schweden und Finnland Waffenlager angelegt, Pläne für die

Sprengung von Verkehrsknotenpunkten und Großbetrieben sowie

Putschpläne ausgearbeitet und so genannte Antikommunistische Aktionsgruppen

gebildet“ wurden (vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 345)?

b) Liegen deutschen Behörden hierüber ähnliche Erkenntnisse vor?

c) Liegen deutschen Behörden Kenntnisse vor, wonach unter Zutun der

CIA ähnliche Gruppen mit vergleichbarer Zielrichtung u. U. auch in der

Bundesrepublik Deutschland gebildet wurden?

d) Falls ja, wie haben sich diese Gruppen personell zusammengesetzt?

e) Falls ja, was ist deutschen Behörden über Ausrüstung, Finanzen und

Ausbildung solcher Gruppen bekannt?

f) Hält es die Bundesregierung für denkbar oder kann sie ausschließen,

dass auch neonazistische Wehrsportgruppen (z. B. „Wehrsportgruppe

Hoffmann“, „Deutsche Aktionsgruppen“, „Aktionsfront Nationaler

Sozialisten“, „Heimatschutzverein Eifel“, „Braunschweiger Gruppe“

u. Ä.) in der Bundesrepublik Deutschland die eingangs beschriebenen

Funktionen ausfüllten, wie das Veröffentlichungen in der Presse (vgl.

z. B. Junge Welt vom 29. September 2008) als hypothetisch denkbare

Möglichkeit beschreiben?

39. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass aus den bei der BStU vorliegenden

MfS-Unterlagen hervorgeht, dass ab 1974 Untersuchungen in Italien

eine Gruppe um den damaligen italienischen Geheimdienstchef Micheli

ein „konspiratives Zentrum innerhalb des SID, parallel zur offiziellen

Abwehrstruktur“ aufgebaut haben soll?

b) Ist der Bundesregierung bekannt, dass diese Gruppe Verbindungen zum

NATO-Büro für psychologische Kriegsführung in Verona und zum

EURATOM-Forschungszentrum in Ispra unterhalten haben soll und

Micheli Aktionen der „Roten Brigaden“ gesteuert und „beträchtliche

Gelder“ von der CIA empfangen haben soll (vgl. Die Oktoberfest-

Bombe, S. 350)?

c) Sind vergleichbare Parallelstrukturen bei den Geheimdiensten auch in

der Bundesrepublik Deutschland bekannt, und gegebenenfalls welche?

d) Haben deutsche Behörden diesbezüglich Untersuchungen angestellt?

e) Inwieweit treffen Aussagen zu, dass italienische Neofaschisten, die den

Anschlag auf die Mailänder Landwirtschaftsbank vom November 1969

verübt haben, Verbindungen zu Bundeswehr-Dienststellen unterhalten

haben (vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 350)?

Drucksache 16/13305 – 16 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

f) Inwieweit treffen Informationen zu, wonach der frühere SS-Führer

Skorzeny in München die Firma „Merex AG“ gegründet hat und die

italienischen Neofaschisten mit Waffen versorgt haben soll (vgl. Die

Oktoberfest-Bombe, S. 351)?

g) Inwieweit treffen Informationen der italienischen Zeitschrift „Giorno“

(April/Mai 1978) zu, wonach italienische Neofaschisten und mögliche

Hintermänner Terroraktionen der „Roten Brigaden“ organisiert haben

sollen sowie Kontakt zum „extremen Flügel des BND“ unterhalten

haben sollen, der angeblich von Franz Josef Strauss im angeblich

„engen Zusammenwirken mit der CIA“ geleitet worden sein soll (vgl.

BStU-Unterlagen, abgedruckt in Die Oktoberfest-Bombe, S. 351 ff.)?

40. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass aus den bei der BStU vorliegenden

MfS-Unterlagen hervor geht, dass der Mehrfach-Agent P. W. gegenüber

dem MfS ausgesagt haben soll, dass die in München ansässige

Burschenschaft „Danubia“ nach Annahme des italienischen Staatsschutzes

UCIGOS als „Mitfinanzier von Foren, politischen Attentaten in den

60er Jahren“ (vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 505) aktiv gewesen sein

soll?

b) Liegen deutschen Behörden Informationen vor, die diese Aussagen belegen

oder widerlegen können?

c) Welche politischen Attentate sind hier gemeint?

41. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass den bei der BStU vorliegenden

MfS-Notizen zufolge die italienische profaschistische Terrororganisation

„Kampf gegen den Kommunismus“ in einem „geheimen NATOStützpunkt

auf Sardinien und in einem Lager in Bayern ausgebildet“

worden sein soll und auch die Waffen dieser Organisation aus der

Bundesrepublik Deutschland stammen sollen (vgl. Die Oktoberfest-

Bombe, S. 357)?

b) Treffen diese Informationen zu, dass italienische Rechtsextremisten auf

einem NATO-Stützpunkt auf Sardinien und in einem Lager in Bayern

ausgebildet worden sind?

c) War/ist der erwähnte NATO-Stützpunkt auf Sardinien identisch mit der

BND-Residentur in Sassiri/Sardinien (vgl. Die Oktoberfest-Bombe,

S. 363, 424)?

d) Wo genau war dieses oben erwähnte angebliche Ausbildungslager in

Bayern eingerichtet?

e) Wer hat dieses Ausbildungslager eingerichtet bzw. unterhalten?

f) Wer waren die Ausbilder?

g) Ist zweifelsfrei auszuschließen, dass mit diesen Ausbildungslagern

möglicherweise paramilitärische Ausbildungsaktivitäten der „Wehrsportgruppe

Hoffmann“ gemeint sein könnten, deren Anführer Kontakte

zu italienischen Neofaschisten unterhalten haben sollen?

h) Wie viele italienische Rechtsextremisten sind dort gegebenenfalls ausgebildet

worden?

i) Welchen Zweck hatte diese Ausbildung, und worin bestand sie konkret?

j) Treffen die Aussagen zu, wonach diese Personen Waffen aus der Bundesrepublik

Deutschland erhalten haben?

42. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass den bei der BStU vorliegenden

MfS-Notizen zufolge die NATO umfangreiche Spezialkräfte für den so

genannten subversiven Kampf unterhalten und ausgebildet haben soll

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 17 – Drucksache 16/13305

und diese Spezialkräfte mit Geheimdiensten kooperiert haben sollen

(vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 370 ff., 377 ff.)?

b) Inwieweit treffen diese Informationen zu?

c) Wie lange bestanden diese Spezialkräfte, und wann wurde sie effektiv

demobilisiert?

d) Sind diese Spezialkräfte mit den „Gladio“- bzw. „Stay Behind“-Strukturen

in der Bundesrepublik Deutschland identisch bzw. bestanden/

bestehen Querverbindungen zwischen diesen Strukturen?

e) Wer war für diese Strukturen politisch und militärisch verantwortlich?

43. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass in Bezug auf die Ausrüstung dieser

Spezialkräfte von so genannten Himmelshaken, Tierfußprothesen,

Feuerwaffen in Form von Schreibgeräten und Spazierstöcken, kleinkalibrigen,

transportablen Kernminen, Kleinst-U-Booten für drei Mann

Besatzung etc. die Rede ist (vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 386 f.)?

b) Treffen diese Informationen über die Ausrüstung der Spezialkräfte zu?

c) Nutzten die Spezialkräfte derartige Ausrüstungsgegenstände und Waffen?

44. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass aus den bei der BStU vorliegenden

MfS-Unterlagen hervorgeht, dass der Funkaufklärung des MfS das

Dechiffrieren von Funksprüchen der „Stay-Behind“-Agenten vor allem

deshalb möglich wurde, weil der BND in den 70er Jahren offenbar versehentlich

zweimal die gleichen Chiffrierunterlagen an seine Agenten

ausgegeben haben soll (vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 389 ff., 410)?

b) Treffen diese Erkenntnisse zu, dass das MfS die Funksprüche des BND

an jene „Stay-Behind“-Agenten aufgrund dieses angesprochenen Fehlers

entschlüsseln konnte?

45. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass aus den bei der BStU vorliegenden

MfS-Unterlagen hervorgeht, dass eine als „Nr. 2“ bezeichnete

Agentengruppe über einen Zeitraum mehrerer Jahre einen durch Personenschützer

bewachten Staatsanwalt aus dem Raum Tübingen ausspähen

sollte?

b) Ist der Bundesregierung bekannt, dass konkret die Agenten den Auftrag

gehabt haben sollen, u. a. den Arbeitsweg, die Wohnung, den Begleitschutz,

die Sicherung (durch Hunde) und die beste Annäherung auszuspionieren

(vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 391 ff., 415, 417)?

c) Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Agenten der Gruppe „Nr. 2“

darüber hinaus auch eine Zahnradfabrik in Schwäbisch-Gmünd bzw.

Friedrichshafen sowie ein Umspannwerk in Kirchheim/Teck im Auftrag

des BND umfassend ausgespähen sollten (vgl. Die Oktoberfest-Bombe,

S.393 f., 415 ff.)?

d) Inweitweit treffen diese Informationen zu?

e) Wer waren die Agenten, die die Gruppe „Nr. 2“ bildeten?

f) Warum hat der BND die Überrollagenten „Nr. 2“ damit beauftragt, den

Staatsanwalt aus Tübingen umfassend auszuspähen?

g) Wer war dieser Staatsanwalt, der offenbar über einen Begleitschutz verfügte?

h) Warum sollten die Agenten der Gruppe „Nr. 2“ diesen Staatsanwalt

offenbar bis in die Privatsphäre hinein ausspähen?

Drucksache 16/13305 – 18 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

i) Was war der Grund, warum die Agentengruppe „Nr. 2“ sowohl die erwähnte

Zahnradfabrik wie auch das Umspannwerk ausspähen sollten?

j) Kann zweifelsfrei ausgeschlossen werden, dass diese Spähaktionen das

Ziel gehabt haben könnten, dass diese Objekte im Kriegsfall möglicherweise

Ziel von Sabotageaktionen werden sollten, wie das aus der allgemeinen

Aufgabe der Überrollagenten entsprochen haben soll?

46. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass in den bei der BStU vorliegenden

MfS-Unterlagen sich auch Karten finden, auf denen die Standorte von

Überrollagenten eingezeichnet worden sind (vgl. Die Oktoberfest-

Bombe, S.404 f.)?

b) Sind die in den Unterlagen angegebenen Standorte der „Stay-Behind“-

Agenten auf den vorliegenden Karten zutreffend?

c) Sind darüber hinaus weitere Standorte von Überrollagenten bekannt geworden?

47. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass aus den bei der BStU vorliegenden

MfS-Unterlagen hervorgeht, dass das MfS mindestens einmal auch

„Stay-Behind“ zugeschriebene Funksignale aus dem Raum Dresden

ortete (vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 421)?

b) Treffen diese Informationen zu?

c) Waren Überrollagenten auch auf dem Gebiet der ehemaligen DDR

aktiv?

d) Welchen Auftrag hatten die Agenten dort auszuführen?

48. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass, den bei der BStU vorliegenden

MfS-Unterlagen zufolge im Raum Lüneburg eine „Stay-Behind“-Agentengruppe

mit der Nr. 27 aktiv gewesen sei (vgl. Die Oktoberfest-

Bombe, S. 436 ff., 450)?

b) Ist der Bundesregierung bekannt, dass, wie die bei der BStU vorliegenden

Karten mit den eingezeichneten Funkstandorten der „Stay-Behind“-

Agenten zeigen, die Standorte dieser „Gruppe 27“ räumlich sehr dicht

am Wohnort bzw. im Aktionsraum des Rechtsextremisten H. L. und der

„Wehrsportgruppe Hoffmann“ gelegen haben sollen, deren Mitglied er

zeitweise gewesen sein soll?

c) Ist der Bundesregierung bekannt, dass H. L. Kontakte zu den rechtsterroristischen

„Deutschen Aktionsgruppen“ unterhielt und diesen auch

Waffen bzw. Sprengstoff zur Verfügung gestellt haben soll?

d) Ist der Bundesregierung bekannt, dass H. L. laut dem Nachrichtenmagazin

„DER SPIEGEL“ umfangreiche Waffenlager auf einer Fläche der

Größe von 125 Fußballfeldern angelegt hatte und sich als eine Art

„Werwolf“ für den Fall einer sowjetischen Invasion verstand?

e) Ist der Bundesregierung bekannt, dass laut den bei der BStU vorliegenden

MfS-Aufzeichnungen der BND mehrfach diese „Gruppe 27“ per

Funk angewiesen haben soll, Materialverstecke anzulegen (vgl. Die

Oktoberfest-Bombe, S. 452) und der Aktionsradius von H. L. mit dem

der „Gruppe 27“ faktisch identisch sei?

f) Ist der Bundesregierung bekannt, dass H. L. auch kurz nach dem Oktoberfest-

Attentat in Verdacht geraten ist, möglicherweise den Sprengstoff

o. Ä. für den Anschlag geliefert zu haben (vgl. Die Oktoberfest-Bombe,

S. 127, 251 ff., 255 ff., 277, 436 ff.) und auch selbst u. a. zusammen mit

dem Rechtsextremisten P. N. Sprengstoffanschläge verübt haben soll

(vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 445 ff., 472, 475)?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 19 – Drucksache 16/13305

g) Ist der Bundesregierung bekannt, dass P. N. offenbar Kenntnisse von

H. L.s Waffenlagern hatte, über eine Ausbildung als Diplom-Chemiker

verfügte und Kontakte zum Sprengmeister der Bundeswehr hatte (vgl.

Die Oktoberfest-Bombe, S. 443 ff.)?

h) Ist der Bundesregierung bekannt, dass er bis 1995 selbst noch weitere

Waffenlager unterhalten haben und bis heute u. a. in der NPD aktiv sein

soll?

i) Können deutsche Behörden u. a. aufgrund der genannten räumlichen

Nähe zur – angeblich vom BND angewiesenen – „Gruppe 27“ und deren

Aufgaben (Anlegen von Verstecken, Partisanenkampf) zweifelsfrei

und definitiv ausschließen, dass H. L. ebenfalls Mitglied des „Stay-Behind-

Netzwerks“ war?

j) Haben deutsche Behörden heute zweifelsfrei geklärt, ob nun der zum

Bau der Münchner Bombe verwendete Sprengstoff bzw. die zum Bau

verwendete britische Granathülle aus Beständen von H. L.s Waffenlager

stammte?

k) Haben deutsche Behörden zweifelsfrei geklärt, ob der möglicherweise

zum Bau der Münchner Bombe verwendete Sprengstoff im Umfeld von

H. L. hergestellt worden ist?

l) Können deutsche Behörden ausschließen, dass P. N. Mitglied des „Stay-

Behind-Netzwerks“ gewesen war bzw. ist?

m)Ist P. N. im Zusammenhang mit dem Terror-Anschlag auf das Münchner

Oktoberfest vernommen worden?

n) Ist P. N. insbesondere befragt worden, ob er durch Aussagen dazu beitragen

kann, die Herkunft der Bombe, des Sprengstoffs und anderer

Bestandteile der Bombe von München zu klären?

Berlin, den 4. Juni 2009

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin

Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44

ISSN 0722-8333

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