Obdachlosigkeit           Gleichheit vor dem Gesetz

"Die Qualität eines Gemeinwesens ist daran abzulesen, wie es mit Menschen umgeht, die nicht aus eigener Kraft ihre Grundbedürfnisse erfüllen können."

Facebook-Kommentar von Gerd Braach zur Obdachlosenproblematik, 6.12.2014

 



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Obdachlosigkeit (siehe auch: Wohnungslosigkeit) wird definiert als Zustand, in dem Menschen über keinen festen Wohnsitz verfügen und im öffentlichen Raum, im Freien oder in Notunterkünften übernachten. „Platte machen“ oder „schieben“ oder „auf Platte sein“ bezeichnet umgangssprachlich z. B. in Parkanlagen, auf Bänken, unter Brücken, in Hauseingängen, Baustellen und Bahnhöfen zu nächtigen. Der Begriff „Obdach“ bedeutet Unterkunft oder Wohnung. Langzeitobdachlose sind heute in den meisten Großstädten präsent. Abfällige Bezeichnungen wie „Penner“ oder die Gleichsetzung mit Bettlern sind im städtischen Alltag weit verbreitet.
In Deutschland unterscheidet das Polizei- und Ordnungsrecht zwischen „freiwilliger“ und „unfreiwilliger“ Obdachlosigkeit. Ein „freiwillig Obdachloser“ (veralterte Bezeichnung: Nichtsesshafter) hat als Person, die ohne feste Unterkunft von Ort zu Ort zieht, keinen Anspruch auf Unterbringung seitens der Ordnungs- und Sicherheitsbehörden. Erst wenn er sich dauerhaft um eine Unterkunft bemüht, gilt er bei der staatlichen Exekutive als „unfreiwillig Obdachloser“ (Obdachloser im eigentlichen Sinn). Dann besteht eine Verpflichtung zur Unterbringung aus den jeweiligen landesrechtlichen Generalklauseln (z. B. Art. 7 Abs. 2 Nr. 3 des bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetzes). Auch Menschen, die lediglich vom Verlust der gegenwärtigen Unterkunft bedroht sind oder eine menschenunwürdige Unterkunft bewohnen, gelten polizei- und ordnungsrechtlich als Obdachlose und haben einen Anspruch auf Unterbringung.
Häufig sind Opfer von Naturkatastrophen wie z. B. Erdbeben, aber auch von Zerstörungen in Folge von Bürgerkriegen oder Kriegen zumindest für einige Zeit lang ohne Obdach, dabei wirken sich vergleichbare Ereignisse in Entwicklungsländern aufgrund geringerer Ressourcen tendenziell stärker aus, als in wohlhabenderen Ländern.
Die Mehrzahl der Obdachlosen in den Industriestaaten sind Männer, unter den alleinstehenden Obdachlosen machen sie ca. 80-85 % aus. Sie sind in Deutschland meist zwischen 20 und 50 Jahre alt; zu einem Fünftel ehemalige Strafgefangene.

Quelle und mehr >> http://de.wikipedia.org/wiki/Obdachlosigkeit