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10 Milliarden DM 
"Vergangenheit vergeht nicht"

Bund und Wirtschaft einigten sich mit den Opferverbänden über die Höhe der Entschädigung für NS-Zwangsarbeiter. 


DER erste IRRTUM
 "Haben wir nicht längst genug bezahlt?"

Es gab Milliardenzahlungen an den Staat Israel, aber das war Militär- und Wirtschaftshilfe, die unser Land als Juniorpartner der USA innerhalb der Nato in die Krisenregion des Nahen Ostens investierte, während die Opfer des Holocaust selbst keinerlei Entschädigung bekamen. 

Es gab nur sehr wenige Verfahren, in denen deutsche Gerichte Verfolgten des Naziregimes Entschädigungsansprüche zuerkannten.  Diese Entschädigungen fielen allerdings erheblich höher aus, als jetzt im Kompromiß mit den Opferverbänden herauskam.

DER zweite IRRTUM
 "Jetzt muß es zur Versöhnung genügen!"

Versöhnung kann nicht verordnet oder erkauft werden.

Verzeihen können nur diejenigen, die noch leben. Für die Toten darf sich niemand anmaßen, zu sprechen. Und auch von den Überlebenden kann niemand verlangen, daß jeder den erlittenen  Verrat verzeihen kann.

Wirkliche Versöhnung können wir nur im Alltag vorantreiben, im Umgang mit der Geschichte unseres Landes, im Umgang mit Minderheiten, in der Prävention und in der Verfolgung rechtsextremistischer Straftäter, die neues Unrecht an Minderheiten verüben,  altes Unrecht leugnen und damit die Opfer des Faschismus beleidigen. 

DER dritte IRRTUM
 "Wieso kommen die nach 50 Jahren mit Forderungen?"

Diese Frage erreicht unsere Redaktion immer wieder und beruht einfach darauf, daß die seit Kriegsende ununterbrochen artikulierten Opferansprüche kein öffentliches gehör fanden. Es hat immer Prozesse einzelner Opfer und Verbände gegeben, aber in der Arena der Ost-West-Konfrontation, Olympiaden, Katastrophen und Sensationsindustrie verhallten die Rufe nach Entschädigung. Nur selten waren sie den Medien Schlagzeilen wert.


DER vierte IRRTUM
 "Wir Nachgeborenen sind ohne Schuld!"

Schuld hat seine Entstehung nicht nur in der Tat, sondern auch in der Annahme von Begünstigung aus Straftaten und in der Nichtverfolgung von Opferinteressen. - Aber halten wir uns nicht mit akademischen Fragestellungen auf, denn es geht bei der Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern um die Schuld jener Wirtschaftsunternehmen, denen nachgewiesen ist, daß sie skrupellos vom Regime des Terrors profitierten. 

Die Dimensionen des von den Nazis inszenierten Verbrechens gegen die Menschlichkeit sprengt jede Vorstellungskraft:  etwa 10 Millionen buchhalterisch registrierte  Zwangsarbeiter arbeiteten in einer Wirtschaft, die gemeinsam mit Hitlers Armeen angetreten war, die Welt in einem Raubzug zu erobern und zu versklaven.

Daß diese Verbrecherfirmen mit dem verlorenen Krieg auch selbst Schaden nahmen, ändert nichts an vorangegangener Schuld. Während Materiallieferungen mit größter Selbstverständlichkeit bezahlt wurden, blieben die Zwangsleistungen der Arbeitssklaven mehr als 50 Jahre ohne Entschädigung.  Die Wirtschaft wollte das auch jetzt nicht in erforderlichem Maße ändern. 
Das ist der Grund, weshalb wir als Gesellschaft unsere Unternehmen in der Haftung vertreten, weshalb Bundeskanzler Schröder die Staatsquote auf 5 Milliarden erhöhte, denn auch wir "Nachgeborenen" sind mittelbare Nutznießer des Erfolgs jener deutscher Wirtschaftsunternehmen, die sich historisch so sehr verschuldeten.

Wer ein Erbe annimmt, haftet für Aktiva und Passiva. Es ist uns nicht vergönnt, nur die Rosinen zu picken. Wir leben in einem Land, das es sich leisten kann,  dieses Zeichen unserer Versöhnungsbereitschaft zu setzen. 

Georg Schneider
redaktion
www.jaa.de

vorherige Artikel:

ENTSCHÄDIGUNG für Zwangsarbeiter  Okt.1999

www.appell.de/9910appell_zwangsarbeiter.htm  Appell Okt.1999

Anwort auf Walser  Dezember 1998:  Schuld verjährt nicht