POSITION
A "Deutschland den Deutschen" und "Ausländer Raus" sind Parolen, die das friedliche Zusammenleben mit Minderheiten in unserem Land auf verfassungswidrige Weise zerstören. Die NPD verlacht Gesetze und Verfassung, mißbraucht die Meinungsfreiheit als Freibrief für Hetze und Holocaust-Leugnung. Die NPD propagiert "Vaterlandsliebe", aber meint nicht unser heutiges Deutschland, sondern das von gestern, ein Land in anderen Grenzen, ein Land, das jede Grenze der Welt mißachtete, das Land Hitlers und der Judenverfolgung. Die NPD ist zum Sammelbecken für gewalttätige Skinheads und rechtsextremistische Kriminelle geworden. Die
NPD-Demonstrationen sind "disziplinierte
Aufmärsche", bei denen sich Polizeibeamte
stets mehr über die Gegendemonstranten ärgern, aber es sind dieselben Leute,
deren wahres Parteibuch ein Verzeichnis ihrer Körperverletzungsdelikte und
anderer Straftaten ist. Die Frage lautet nicht, ob man die NPD verbieten soll, sondern wielange unsere Gesellschaft den Verfassungsbruch durch die NPD-Existenz zu dulden bereit ist, denn das Grundgesetz zwingt zum Verbot: Artikel 9 Absatz 2 Grundgesetz lautet : "Vereinigungen, deren Zweck oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten." Artikel 21 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz lautet : "Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig." Für den Verfassungsfrieden unseres Landes genügt allerdings nicht ein NPD-Verbot, denn für die DVU gilt nichts anderes. Überhaupt ist die Zersplitterung der rechtsextremistischen Gruppierungen weniger ideologisch als vielmehr in der Konkurrenz ihrer Anführer begründet. Vor allem aber muß der Rechtsstaat entschlossener gegen Gesetzesverstöße vorgehen und seine Glaubwürdigkeit wiederherstellen, denn das erleben wir in jedem Prozeß: Toleranz gegenüber der Intoleranz verwirkt die Autorität des Staates. Ein solcher Staat verliert sein Gewaltmonopol - und die Straße wird von den Verfassungsgegnern übernommen: Rostock, Hoyerswerda, Dessau, Düsseldorf, ... eine Liste ohne Ende? Der demokratische
Rechtsstaat gewährt dem Straftäter die "2.Chance", aber nicht zur Begehung weiterer Straftaten. Position A / 06.08.2000 www.nazis.de an Bekannte verschicken
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