Mieterinvestitionen

Mieter sind mitunter reicher als Vermieter, oft an Ideen, welche Maßnahme in ihrer Wohnung, in oder an einem Haus, im Hof, Garten usw. Sinn machen würde.

Gesetzlich ist es so, dass Mieterinvestitionen durch den Vermieter/Verwalter genehmigt werden müssen, denn er soll dem Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses den Aufwand ersetzen. 
Das ist für den Vermieter nicht immer leicht einzusehen, wenn der Aufwandsersatz hoch bemessen wird und der Mieter sich darin nicht anrechnen lassen möchte, dass er den Nutzen davon hatte und der Gegenstand möglicherweise fachlich falsch oder auch schon abgenutzt ist.

Um solche Uneinigkeiten zu vermeiden, bezuschussen wir vernünftige Mieterinvestitionen lieber vorab oder vereinbaren vorab deren Restwert.

Der Vermieterzuschuss setzt voraus, dass unser aktuelles Budget dazu ausreicht. Anderenfalls müsste die Ansparung abgewartet werden. "Muss sofort sein" kann eigentlich nicht sein, denn sonst hätte jemand die Wohnung oder das Haus vermutlich gar nicht erst gemietet. Und manches Mal war ein Vorhaben auch schon nach wenigen Wochen nicht mehr so wichtig.

Wie Mieter und Vermieter ticken

Der Spruch "Die Investition erhöht den Wert des Hauses" ist sicherlich ein für Vermieter prinzipiell geeigneter Lockruf, aber nicht immer ganz richtig, denn der maßgebliche Wert eines Miethauses ist dessen Mietwert - und den sehen die Mieter zurecht ungern erhöht, wenn sie selbst investieren und nicht der Vermieter. 

"Aber später können Sie doch dann höher vermieten!", ist auch nicht falsch, nur gehört es eigentlich nicht zu unserem Vermieter-Selbstverständnis, die Mieter loswerden zu wollen, sondern sind schon damit zufrieden, wenn sich die Häuser so rechnen, wie sie gekauft und geplant wurden. Das sollte auch ohne Mieterwechsel möglich sein. Ein Mietshaus zu besitzen oder zu verwalten macht ab sofort weniger Spaß, wenn man auf Mieterwechsel hofft oder gar angewiesen wäre.
Und erfahrungsgemäß fühlen sich Mieter wohler, wenn sie wissen, dass man miteinander zufrieden ist.

Zur Ablehnung kann führen, wenn dem Vermieter durch die Mieterinvestition eine zusätzliche und zu hohe Gewährleistungsposition entsteht (z.B. automatisierte Toreinfahrt) oder die Investition sehr spezielle Geschmäcker bedient (z.B. gelb-schwarze Badverfliesung) und eine Nachfolgevermietung erschwert. Dann würde nur zugestimmt, wenn der Mieter für das Mietvertragsende den Rückbau zusichert.

Die meisten Mieterinvestitionen sind in erster Linie durch das Interesse an persönlich verbesserten Wohnverhältnissen motiviert. Das ist für uns das beste Zustimmungsargument und oft genug auch ein Argument für Vermieterzuschüsse, denn es gibt für Vermieter und Verwalter kaum Schlimmeres als unzufriedene Mieter, die einem dann auf die Nerven und auf die Kasse gehen. 

unfertiger Text .... 

Wenn unser Budget nicht ausreicht, schlagen wir Mietern mit guter Bonität Privatdarlehensverträge vor, die sie mit anderen Mietern schließen können, die uns dazu Bereitschaft signalisierten. Wir vermitteln im eigenen Mieterbestand sogenannte "Mieter-Mieter-Darlehen mit Zins-Abrede". 
Über die Bonität erteilen wir Auskunft, sofern uns dazu eine spezifizierte Auskunftserlaubnis unterschrieben vorliegt.

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