Macrons schlimmer Fehler - 14.02.2018
Der französische Präsident kündigte an, dass wenn sich Berichte über neuerlichen Giftgaseinsatz durch Assads Truppen bestätigen, dann die dafür verantwortlichen Kräfte von Frankreich angegriffen werden.
Mein Posting in Facebook-Diskussion zur Frage, ob Macrons Drohung völkerrechtswidrig sei. :
Fakt ist, dass es keine WSR-Entschließung gibt,
die andere Staaten zu Schlägen gegen Assad berechtigt, weil solches Mandat am
Veto Russlands scheitern würde.
Es sei denn, man sei selbst angegriffen und wehre einen solchen Angriff
unmittelbar ab. Das ist hier nicht einschlägig. Und für Strafaktionen ohnehin
nicht. - Das Völkerrecht unterscheidet sich diesbezüglich in keiner Weise vom
deutschen Notwehr- und Nothilferecht.
Sämtliches gilt auch für Androhungen. Folglich ist Macrons Spruch
völkerrechtswidrig.
"Kann man denn gar nichts machen?" - Macron kann Untersuchung bemühen, kann Anträge im WSR stellen.
"Also zugucken, wie Giftgas eingesetzt
wird?" - Auch völkerrechtswidriges Einschreiten kann moralisch legitim
sein, aber das bewegt sich auf dem dünnen Eis der Selbstjustiz.
Dann müsste man auch wirklich haften wollen. Und das wollen Selbstjustizler
zumeist nicht, sondern höhlen bloß das Recht aus.
So kommt die Welt nicht zum Guten. Wenn Macron
die Blockaden im Weltsicherheitsrat aufheben wollte, dann würde er meine
gestern skizzierten Reformvorschläge unterstützen ;-)
>> www.inidia.de/weltsicherheitsratsreform.htm
Markus S. Rabanus 14.02.2018