Kopfsteuer

Unter "Kopfsteuer" wird bislang eine Steuer verstanden, die von jedem Einzelnen - ob arm oder reich - in gleicher Höher erhoben wird. 

Eine solche Steuer kann nur dann sozial sein, wenn alle gleich arm oder gleich reich wären. Das ist nahezu nirgends der Fall, folglich als unsozial abzulehnen.

Ähnliches Problem stellt sich allerdings auch bei der Mehrwertsteuer, weiteren Konsumgütersteuern, Gebühren und Bußgeldern.

Markus S. Rabanus  2017-09-06

 
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