Kleineres Übel

Wenn sich über zwei, drei, fünf und mehr Übel hinaus keine positive Alternative durchsetzen lässt, dann sollte das kleinere Übel gewählt werden.

Markus S. Rabanus
20160823


strafrechtlich >> Verhältnismäßigkeit

BeitragVerfasst am: 05.05.2004 06:12    

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Das "kleinere Übel"

Es geht also darum, dass Du für den Irak eine Befreiung verlangtest, die über Leichen geht - in der Annahme des kleineren Übels.

Das kleinere Übel zu wählen ist von einer Rationalität, der ich mich nicht verschließe, aber es steht unter dem Vorbehalt, dass es a) das kleinst mögliche ist, b) persönlich verantwortbar ist.

zu a) "das kleinst mögliche Übel"

- In Kalkulation des kleineren Übels kann man sich mitunter vermessen.

- Es gab Alternativen zur Eliminierung etwaiger Massenvernichtungswaffen und die entsprachen dem Willen der UN-Mehrheit.

- Es gab Alternativen zum "Regime-Change", der zwar nicht im Völkerrecht vorgesehen ist, aber wenn man die Möglichkeit dazu haben will, dann muss man ihn als Recht einführen, etwa durch Konventionen oder durch Rechtsprechung des IGH gestützt auf die Anklage wegen nachgewiesener Verstöße gegen die Menschenrechte, denn die Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen sollte klagbar sein.

Wer aber die Entwicklung des Völkerrechts behindert, wie es die USA z.B. in Sachen IStGH tun, kann sich nicht auf "Rechtsnotstand" (=fehlendes Recht) berufen und Selbstjustiz üben.

Würden sich die USA umgekehrt an der Entwicklung des Rechts durch bspw. China oder andere gehindert sehen, dann käme der Rechtsnotstand als Rechtfertigungsgrund für Selbstjustiz in Betracht, aber natürlich mit strengeren Anforderungen als wenn das Recht positiv bestünde.

Das sind also ganz klare Prämissen, die immer wieder erklärt wurden und die Du übergehst, weil Deine wirren antideutschen Konstruktionen keine rechtlichen Standards ertragen und deshalb logisch i.S.v. sogar zwangsläufig "pragmatisch" übergehen müssen.

zu b) persönliche Verantwortung

Die Frage nach der persönlichen Verantwortbarkeit erörterte ich schon oft. Gemeint ist damit, dass objektive und subjektive Einwirkungsmöglichkeiten vorausgesetzt sind, die zugleich zumutbares Handeln gebieten.

Wir beiden versuchten dieser Verantwortung durch politische Meinungsbekundung zu genügen.

Wir beide sind weit weg vom Irak, sind also auf die Nachrichtenlage und deren kritische Reflexion angewiesen. Mir genügten die Vorwürfe gegen den Irak zum Angriff (ohne Recht) nicht.
Dir genügten die Vorwürfe, zumal Du weitere Ziele hast, die sicher nicht zum Repertoire der Angreifer zählten, wie beispielsweise, dass es irgendeinem Kommunismus diene.

Für die Frage nach der persönlichen Verantwortung hat neben diesen eher abstrakten Merkmalen auch noch eine konkretere Kontrollmöglichkeit, die in umgekehrter Blickrichtung des kategorischen Imperativs fragt: "Würde ich tun, wenn ich könnte, worin ich mich vertreten lassen möchte?"

Diese Frage stelle ich häufig Leuten, die sich für die Todesstrafe stark machen, denn viele vergegenwärtigen sich erst dann das politische Unrecht eines Tuns, wenn sie gefordert wären, es selbst zu tun.

So kann man es auch mit dem Irak-Krieg machen. Beispielsweise: Auf Deinem Raketen-Computer sind die Stellungen von Husseins Nationalgarde einprogrammiert. Im Ziel ist es Nacht und es schlafen dort 600 irakische Soldaten, die vom Hussein-Regime zwangsrekrutiert sind. - Würdest Du die Rakete starten? Ich würde es nicht.

Du fragst nach meiner allgemeinen Haltung zum Krieg, insbesondere zur Möglichkeit eines "antifaschistischen Krieges". Das sind sehr prinzipielle Fragen auf sehr abstrakten Niveau. Auch dazu kann man reden, aber übe Dich darin zunächst, indem Du auf den von mir angesprochenen Ebenen die ebenfalls abstrakten, aber erreichbareren Fragen beantwortest.

Grüße von Sven

und Kleinstparteien, Protestparteien ?  

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