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Der  www.journalisten-verlag.de  ist kein Verlag im herkömmlichen Sinn einer juristischen Person, sondern nutzt die Möglichkeiten des Internets:
"gemeinsam Verlegen in getrennten Web-Auftritten" 
freier Journalisten.

1.  Die AGB im Außenverhältnis

Die AGB der einzelnen Journalisten und Verlage gehen im Außenverhältnis denen des Rabanus-Verlages vor.  Die AGB des Rabanus-Verlages haben insoweit Reservefunktion, wenn auf gesonderte Codifizierung verzichtet wurde und das allgemeine Recht keine interessengerechtere Lösungen nahe legt.

2.  Die AGB im Innenverhältnis

Im Innenverhältnis der kooperierenden Journalisten und Verlage gilt das Prinzip der Gleichberechtigung und des Schlichtungsvorrangs. Wenn sich die Parteien nicht auf einen Schlichter einigen, bietet der Rabanus-Verlag den Schlichtungsdienst an.

3.  Der Kooperationsvertrag

Der Kooperationsvertrag sieht in der Regel vor, dass die Web-Angebote der einzelnen Journalisten und Verlage durch Content-Gemeinschaft erweitert und attraktiver gemacht werden. Dazu ist erforderlich, daß die Verlinkung auf den Content-Seiten keine "Entführung" der User bewirkt. Grundsätzlich sollen die User bei demjenigen verbleiben, über dessen Domain sie kamen. Der in die Kooperation gegebene Content soll für den  Autor werben, nicht für dessen Web-Auftritt. 

4.  Frameset-Kooperation


Als weitere Kooperationsmöglichkeit werden vereinzelt Content-Frames gemeinsam betrieben. Ein Beispiel hierfür ist die Kooperation im Rahmen der  www.online-woche.de , die zum  Artikel- und Autorenmarktplatz avanciert.

5.  Die Kooperationskündigung

Die Kündigungsbedingungen einer Kooperation sollen berücksichtigen, dass die beteiligten Journalisten und Verlage vielfach nicht die technischen und personellen Voraussetzungen  für einen sofortigen Vollzug haben. ,  Zumutbarkeitsanforderungen sind jeweils 
können Ihren Inhalt mit Quellenangabe bei uns veröffentlichen und dadurch Ihre Bekanntheit erhöhen. - Die Seiteneinbindung erfolgt durch uns kostenlos und geht weit über Ihre Möglichkeiten bei normalen Suchmaschinen hinaus. Einzige Bedingung: eine aktiv verlinkte Eigenwerbung darf nur am Ende Ihres Textes stehen und erst durch Scrollen sichtbar werden. Dadurch wollen wir sicherstellen, dass der Inhalt für die User wirklich interessant genug ist.

Wirbt Ihr Inhalt für den Kooperationspartner, 
so soll der Kooperationspartner mit Ihrem Inhalt
für Sie werben.

Probieren Sie es für ein paar Tage  und Sie werden den Erfolg spüren, denn dieses Konzept funktioniert überlegen.   Verlagskontakt

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- ausgedruckt 2 Seiten -