Hauslichtkraftwerk
In
Mietshäusern könnten Hauslicht und Klingelanlagen mit PV bestromt werden.
Das haben wir noch nicht gemacht, aber werden wir.
Und interessant wird, zu welchen Bedingungen es statthaft ist.
Wir werden so argumentieren, dass wenn unsere Häuser zu kleine Balkone für die
ab 1.1.2023 weitgehend genehmigungslosen 600-Watt-Balkonkraftwerke haben, die
Mieter wenigstens über die Betriebskosten betreffend Hauslicht an der
Energiewende teilnehmen dürfen.
Markus S. Rabanus 2022-09-30