Hausarrest

Hausarrest in der Politik

Hausarrest findet man aber auch bei politischem Hintergrund, insbesondere in Staaten mit autoritären Regimen. Die staatliche Autorität verbietet es hierbei einem oppositionellen Politiker, seine Wohnung zu verlassen. Hierdurch soll dessen politische Arbeit erschwert bzw. unterbunden werden. Ein solcher Hausarrest ist unter rechtsstaatlichen Maßstäben zu kritisieren, da er meist nicht als Strafe für rechtswidriges Handeln verhängt wird, sondern willkürlich ohne gerichtlichen Beschluss.

Beispiele 

Galileo Galilei wurde von 1633 bis 1642 unter Hausarrest gestellt. 
Jassir Arafat stand in seinen letzten Lebensjahren in Ramallah unter Hausarrest. 

Der Hausarrest der myanmarischen Regimekritikerin Aung San Suu Kyi sorgte wiederholt für Schlagzeilen. 

Zeng Jinyan, die Frau des seit Februar 2008 inhaftierten chinesischen Bürgerrechtlers und Sacharow-Preisträgers Hu Jia, der zuvor selbst unter Hausarrest stand, ist derzeit bereits zum zweiten Mal unter Hausarrest gestellt. 

Hausarrest als Vorbeugung und Strafe

Hausarrest wird auch in Rechtsstaaten als Maßnahme diskutiert und in manchen auch eingesetzt. Hier kann der Arrest als Haftersatz oder Präventivmaßnahme bei gesetzlicher Grundlage und richterlicher Anordnung angewandt werden.

Technisch kann man einen solchen Arrest mit elektronischen Fußfesseln realisieren, die vom Festgesetzten getragen werden und per GPS seinen Aufenthaltsort aufzeichnen.

Quelle und mehr >> http://de.wikipedia.org/wiki/Hausarrest  200910

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