Häusliche Gewalt
Hallo Alice, passendes Thema zum internationalen Frauentag - und recht komplex, wenn es um tatsächliche Abhilfe unter Berücksichtigung der Interessen und Verantwortlichkeiten aller Beteiligten geht.
Wenn nicht ausnahmsweise anders einzuschätzen, sollte auch schon der bloße Verdacht häuslicher Gewalt angezeigt werden, denn "Familiendramen" enden zu oft tödlich und bloß private Ansprache genügt gerade nicht für den erforderlichen Sinneswandel, dass Gewaltanwendung im privaten Rahmen keine Privatangelegenheit
("Wir müssen da mal miteinander reden, ...", sondern seit nun schon Jahrzehnten gesellschaftlich und rechtlich geächtet ist.
Also ruhig die Polizei anrufen. Wenn nicht akute Gefahr für Leib und Leben, dann nicht 110, sondern die örtlich oder fachlich zuständige Polizeidienststelle direkt, etwa so:
"Ich weiß nicht, ob es andere Ursachen hat, aber ich befürchte, dass ..."
In NRW sind die Maßnahmen gegen häusliche Gewalttäter recht durchgreifend, denn die Polizei kann schon bei hinreichendem Verdacht auf Basis des
§ 34 a PolG NRW gegen einen Mitbewohner anordnen, die Wohnung zu verlassen und nicht vor Ablauf einer zehntägigen Frist aufsuchen zu dürfen, nebst Verboten zur Näherung und sonstigen Kontaktaufnahme. Zuwiderhandlungen führen zur Verhaftung.
Wenn ich die NRW-Rechtslage richtig interpretiere, wurde dort für die häusliche Gewalt aus dem prinzipiellen Antragsdelikt gemäß § 230
Abs.1 S.1 StGB die § 223 StGB-Körperverletzung sogar ein Offizialdelikt, ist also auch ohne Strafantrag des Geschädigten zu verfolgen.
Zudem regelt NRW, dass den Opfern häuslicher Gewalt Beratungs- und Hilfsangebote zu unterbreiten sind. Es sind "Muss-Bestimmungen", also das behördliche Ermessen einschränkend und zum Tätigwerden verpflichtend. Ohne solche Hilfsangebote kann den Opfern häuslicher Gewalt durch das temporäre Wegschaffen des Partners nicht gedient sein.
Gleichwohl: Wo kein potentieller Kläger, da zumeist auch kein Richter, denn die Opfer häuslicher Gewalt, wenn sie sich solcher Partnerschaften nicht entziehen, neigen zum Schweigen, weil alle Welt
"Trenne dich doch!" sagen würde.
Genau deshalb wird der Landesgesetzgeber die häusliche Gewalt zum Offizialdelikt
gemacht haben - und genau dann kommt es darauf an, dass sich die Gesellschaft so verhält, dass die tollen Vorschriften nicht nur auf dem Papier stehen, sondern umgesetzt werden.
Beamte sind Menschen, also intelligent und deshalb mitunter faule Rationalisierer nach dem Schema
"Je weniger Aufwand, desto leichter ist das Gehalt verdient." Darum muss eine Anzeige in einer Weise erstattet werden, dass sich die angesprochene Amtsperson auch tatsächlich verantwortlich fühlt.
Darum notieren, wann (Datum, Uhrzeit) mit wem (Rang, Name und Dienstelle) gesprochen wurde. Und das muss die Amtsperson mitbekommen, ganz höflich, aber erkennbar selbstbewusst und selbstverständlich fragen:
"Darf ich mir Ihren Rang, Namen und die Dienststelle notieren?" - Klar, das darf man. Wenn trotzdem etwas schief geht, weil jemand untätig blieb, dann soll derjenige wenigstens Ärger befürchten müssen.
Und die Nachbarn? "Das geht uns nichts an" und stellen dann irgendwann diese bekloppten "Warum?"-Schilder auf.
@Alice, als ich deine Registrierung sah, dachte ich, dass du dich öffentlich für das Konklave bewerben möchtest. Schade.
Grüße aus Berlin!
Markus Rabanus20130208 Ethik-Forum der Initiative-Dialog
lexikalisch >> http://de.wikipedia.org/wiki/Häusliche_Gewalt
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