Gutachter
Als Gutachter werden Personen bezeichnet, die über eine besondere Sachkunde auf einem bestimmten Fachgebiet verfügen. Gutachter kann also jeder sein, der mit überdurchschnittlichem Fachwissen eine Stellungnahme (Gutachten) aus einem Fachgebiet abgibt. "Gutachter" ist eine berufliche Funktion, keine Berufsbezeichnung. Er kann zu den freien Berufen gezählt werden, wobei die meisten Gutachter hauptberuflich in dem Fachgebiet arbeiten, in denen sie Gutachten erstellen.
Sie werden beauftragt bei Rechtsstreitigkeiten (Gerichtsgutachter) oder bei Meinungsverschiedenheiten im Privatbereich. Als "Gutachter für Grundstücksbewertung" wird u. a. ein Mitglied des Gutachterausschusses i. S. d. § 192 Baugesetzbuch (BauGB) bezeichnet.
VORSICHT !!!! >> Gutachter darf sich in Deutschland grundsätzlich jeder nennen; die Bezeichnung Sachverständiger ist dagegen eine "geschützte Berufsbezeichnung".
Quelle und mehr >> http://de.wikipedia.org/wiki/Gutachter
Unsere Firma
berät mit der Erfahrung eines Ausbildungsbetriebs für Kaufleute der
Grundstücks- und Wohnungswirtschaft hauptsächlich in
Immobilienangelegenheiten, daher häufig zu weiteren Gegenständen unserer Fachkompetenz
in Fragen der Vermögens- und Unternehmensberatung, der Moderation
personengesellschaftlicher Interessenregelung.
Auf dem Hintergrund jahrzehntelanger Geschäfts- und Beratungserfahrung nehmen wir
immer wieder auch und sogar gern zu
Anfragen Stellung, die uns einfach interessante Abwechslung zu
Routinefällen darstellen. Darauf weisen wir die Auftraggeber hin, wenn sie
nicht schon aus solchen Gründen von uns Beratung einholen, um ihr Anliegen aus
allgemeinerer Perspektive oder aus Perspektive anderer Branchen betrachtet zu
sehen.
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