Grunderwerbsteuer gehört zu den >> Immobilienkaufnebenkosten
Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks anfällt. Der Steuersatz beträgt in Deutschland 3,5 %, in Berlin und Hamburg 4,5 %, der Bemessungsgrundlage (Seit dem 1. September 2006 dürfen die Bundesländer den Steuersatz selbst festlegen - siehe Art. 105 Abs. 2a GG). Die Grunderwerbsteuer wird in der Bundesrepublik Deutschland auf Grundlage des Grunderwerbsteuergesetzes erhoben. Die Grunderwerbsteuer steht den Bundesländern zu, die diese an die Kommunen weiterreichen können.
Quelle und mehr >> http://de.wikipedia.org/wiki/Grunderwerbsteuer_(Deutschland) Stand 201003
Grunderwerbsteuer in Berlin: Im Jahr 2010 waren es noch 3,5 Prozent. Seit 2014 sind es 6 % (Stand 2015).
Bis 2006 war die den Bundesländern zufließende Grunderwerbsteuer vom Bund
zentral vorgegeben, betrug zuletzt 3,5 Prozent. Seither dürfen die Bundesländer
entscheiden. Hamburg und Berlin erhöhten auf 4,5 Prozent. Jetzt folgt
Sachsen-Anhalt, demnächst Bremen.
Da auch andere Grundstückskaufnebenkosten anstiegen, z.B. die Maklerkosten
infolge der Umsatzsteuererhöhungen, kann längst nicht mehr mit dem klassischen
12-Prozent-Aufschlag kalkuliert werden, stattdessen sicherheitshalber mit 14
Prozent.
Damit verliert Wohneigentum an Attraktivität für Leute, die Eigentum statt
Miete wohnen, aber möglicherweise schon nach wenigen Jahren Jobangeboten hinterher ziehen
müssen, denn die hohen Kaufnebenkosten sind nur bei ausgesprochen "günstigen
Entwicklungen" an "Wertsteigerung" bzw. in der Regel nur
Inflationsausgleich zu erwarten.
Wer bspw. eine Eigentumswohnung zum Preis von 200.000 € erwirbt, nach zwei
Jahren zum selben Wert wieder loszuwerden schafft, zahlt bislang 7000 €, künftig
9000 € drauf.
Wer Kauf und Miete vergleicht, muss neben den Zinskosten und Reparaturkosten den
erhöhten Fehlbetrag auf die Wohnmonate umlegen. In diesem Beispiel sind das zusätzliche
83,33 € pro Monat, aber kaum jemand kann schaffen, eine Eigentumswohnung
termingenau zu erwerben oder gar zu veräußern.
Nichts gegen steigende Steuern, wenn Staat, Länder und Kommunen die öffentliche Verschuldung beenden würden, aber das ist nicht der Fall und das Steuersenkungsgerede des vergangenen Wahlkampf steht der Realität entgegen.
Markus Rabanus 20100325
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