Grunderwerbsteuer  gehört zu den >> Immobilienkaufnebenkosten

Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks anfällt. Der Steuersatz beträgt in Deutschland 3,5 %, in Berlin und Hamburg 4,5 %, der Bemessungsgrundlage (Seit dem 1. September 2006 dürfen die Bundesländer den Steuersatz selbst festlegen - siehe Art. 105 Abs. 2a GG). Die Grunderwerbsteuer wird in der Bundesrepublik Deutschland auf Grundlage des Grunderwerbsteuergesetzes erhoben. Die Grunderwerbsteuer steht den Bundesländern zu, die diese an die Kommunen weiterreichen können.

Quelle und mehr >> http://de.wikipedia.org/wiki/Grunderwerbsteuer_(DeutschlandStand 201003

Grunderwerbsteuer in Berlin: Im Jahr 2010 waren es noch 3,5 Prozent. Seit 2014 sind es 6 % (Stand 2015).

"Steuern senken", aber Grunderwerbsteuer steigt

Bis 2006 war die den Bundesländern zufließende Grunderwerbsteuer vom Bund zentral vorgegeben, betrug zuletzt 3,5 Prozent. Seither dürfen die Bundesländer entscheiden. Hamburg und Berlin erhöhten auf 4,5 Prozent. Jetzt folgt Sachsen-Anhalt, demnächst Bremen.
Da auch andere Grundstückskaufnebenkosten anstiegen, z.B. die Maklerkosten infolge der Umsatzsteuererhöhungen, kann längst nicht mehr mit dem klassischen 12-Prozent-Aufschlag kalkuliert werden, stattdessen sicherheitshalber mit 14 Prozent.

Damit verliert Wohneigentum an Attraktivität für Leute, die Eigentum statt Miete wohnen, aber möglicherweise schon nach wenigen Jahren Jobangeboten hinterher ziehen müssen, denn die hohen Kaufnebenkosten sind nur bei ausgesprochen "günstigen Entwicklungen" an "Wertsteigerung" bzw. in der Regel nur Inflationsausgleich zu erwarten.

Wer bspw. eine Eigentumswohnung zum Preis von 200.000 € erwirbt, nach zwei Jahren zum selben Wert wieder loszuwerden schafft, zahlt bislang 7000 €, künftig 9000 € drauf.
Wer Kauf und Miete vergleicht, muss neben den Zinskosten und Reparaturkosten den erhöhten Fehlbetrag auf die Wohnmonate umlegen. In diesem Beispiel sind das zusätzliche 83,33 € pro Monat, aber kaum jemand kann schaffen, eine Eigentumswohnung termingenau zu erwerben oder gar zu veräußern.

Nichts gegen steigende Steuern, wenn Staat, Länder und Kommunen die öffentliche Verschuldung beenden würden, aber das ist nicht der Fall und das Steuersenkungsgerede des vergangenen Wahlkampf steht der Realität entgegen.

Markus Rabanus 20100325       

Grundstückskauf     Immo-ABC    Immoforum    Steuern        Dialog-Lexikon


Werbung-728