Zum Urteil im Streit GEMA vs. YOUTUBE
Heute
entschied das Hamburger Landgericht zugunsten GEMA, dass YOUTUBE in Deutschland
alle Musikvideos auf Urheberrechtsverletzungen hin überprüfen muss. In
Kommentaren heißt es, das Urteil diene immerhin dem "Lebensunterhalt"
von Künstlern. Wäre das zutreffend, so könnten allenfalls die Underdogs der
Szene gemeint sein, die ohnehin kaum jemand kopiert, während sich die
Beliebtheit - und sei sie mitunter kostenlos - mühelos einspielt, jedenfalls für
den Künstler, auch wenn sich dem Erfolgreichsten noch immer die Ansprüche
inflationieren können. Im wesentlichen verhilft das Urteil der GEMA und den
Produzenten zu weiteren Millionen oder gar Milliarden, ohne die sie ansonsten
angeblich darben.
Was der Debatte zur Sachlichkeit fehlt, sind die Umsatzzahlen seit 1965, bevor
zunächst die analoge Kopiererei begann. Oder wenigstens seit 1980, denn die
Globalisierung brachte eine Inflation in das Geschäft, mit denen die realen
Produktionskosten nicht mitwachsen konnten, allenfalls die Begehrlichkeiten
unter dem Vorwand von Urheberrechten "für den armen Künstler", der
weiterhin hungern wird. Drum bin ich Befürworter eines "bedingungslosen
Grundeinkommens", keines hohen, aber doch bitte auch für die Menschen, die
sich nicht anmaßen, als "Künstler" gerettet werden zu müssen,
obgleich sie es anderen nicht sind. Das Wohlstandsrisiko soll schon noch sein.
GLEICHWOHL: Auch ich begrüße das Urteil, denn YOUTUBE verdient ja tatsächlich
einen Großteil mit der Verletzung von Urheberrechten. Dort sind die höchsten
Zugriffszahlen. Und dort sind die meisten Werbeeinnahmen.
Dass solch Konzept ungerechtfertigt ist, steht auf ganz eigenem Blatt, während
es in der Piraten-Debatte darum geht, dass uns nicht die Kinder weggesperrt
werden, weil sie sich von den Hype-Produzenten haben einreden lassen, dass
Bushido zum eigenen Profil gehöre.
Markus Rabanus 20120420